Schulverweigerung

Schulverweigerung

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2012 beschlossen, Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets als Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik für die Ziele

  • der arbeitsmarktlichen und gesellschaftlichen Integration durch Bildung
  • und des Abbaus der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere gegen Bildungsarmut und soziale Exklusion

einzusetzen.

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden unter anderem eingesetzt für Schulsozialarbeit zum Abbau und zur Prävention von Schulverweigerung, zugleich zur Erprobung eines Instruments der Inklusion.
Zielgruppe sind schuldistanzierte und schulverweigernde SchülerInnen aller Schulformen. Insbesondere für die FörderschülerInnen erhöht ein regelmäßiger Schulbesuch die Chancen auf einen Übergang in allgemeine Schulen und stellt somit einen Baustein der Inklusion dar. Zudem wird durch einen regelmäßigen Schulbesuch die Aussicht auf die Erreichung eines Abschlusses und damit auf einen gelingenden Übergang ins Berufsleben gesteigert, was insbesondere für SchülerInnen der Hauptschulen von Bedeutung ist.
Schulsozialarbeit mit dem Fokus auf schuldistanzierte und schulverweigernde Jugendliche nimmt nicht nur die Jugendlichen und ihre Eltern durch aufsuchende Familienarbeit in den Blick, sondern auch die Aufgabe, alle mit dem Jugendlichen arbeitenden Akteure des regionalen Bildungsnetzwerkes in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung und der Erweiterung ihrer Handlungsspielräumen zu unterstützen.

 

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Stand: 16.03.2017

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