Archiv-Beitrag vom 10.05.2017Ausschuss gegen Designer-Outlet-Center in Duisburg
Der Verfahrensbegleitende Ausschuss zum Regionalen Flächennutzungsplan hat am vergangenen Freitag getagt und das Duisburger Vorhaben eines Designer-Outlet-Center (DOC) mit 140 bis 175 Outlet-Stores diskutiert. Der Ausschuss hat sich darin einstimmig gezeigt, sich gegen das Outlet auszusprechen.
Begründet wurde die Ablehnung damit, dass das DOC Duisburg das größte seiner Art in Deutschland und annähernd so groß wie das DOC im holländischen Roermond mit rund 35.000 Quadratmeter Verkaufsfläche wäre.
Grundsätzlich könne das Vorhaben derzeit nur eine kritische Beurteilung erhalten, da es eine weitere Gefährdung für alle in der Nähe befindlichen Innenstädte, neben der Duisburger Innenstadt insbesondere der direkt benachbarten Innenstädte Mülheims und Oberhausens, aber darüber hinaus auch mit Auswirkungen auf die nicht unmittelbar benachbarten Innenstädte, darstellen würde. Ein weiteres Shopping-Center außerhalb unserer gewachsenen Innenstädte werde in der Region nicht benötigt.
Hintergrund:
Die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben 2005 eine Planungsgemeinschaft gegründet und am 3. Mai 2010 ist der erste regionale Flächennutzungsplan (RFNP) in Deutschland in Kraft getreten.
Die Besonderheit des Planungsinstruments RFNP besteht darin, dass der Plan gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans übernimmt.
Zur Vorbereitung der Beschlussfassung in den Städten wurde im Jahr 2006 ein verfahrensbegleitender Ausschuss (vbA) gebildet, der die Inhalte und Verfahrensschritte des RFNP in die politischen Gremien der beteiligten Städte vermittelt und entsprechende Beschlussempfehlungen abgibt. Er befasst sich als regiones Gremium des zentralen Ruhrgebietes – unbeschadet der Zuständigkeit der kommunalen Gremien – mit regional bedeutsamen Angelegenheiten und Fragestellungen, deren Bezug über die kommunale Ebene hinaus geht und die für den Regionalen Flächennutzungsplan und dessen Themenfelder bedeutsam sind. Der vbA sichert damit die regionale Abstimmung der Planungskonzeption des RFNP auf der politischen Ebene. Die Tätigkeit des Ausschusses ist auf die Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen ausgerichtet und unterstützt die Entscheidungsfindung der kommunalen Gremien.
Der vbA der Planungsgemeinschaft umfasst pro Stadt fünf stimmberechtigte Mitglieder, die von den Räten der jeweiligen Städte auf die Dauer der allgemeinen Kommunalwahlperiode gewählt werden.
Kontakt
Stand: 10.05.2017
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