Archiv-Beitrag vom 07.09.2016Finanzierung des Radschnellwegs Ruhr ist gesichert
RS1-Ausbau in Mülheim geht weiter
Die Landesregierung plant ein neues Gesetz, wonach Radschnellwege eine vergleichbare Finanzierungsgrundlage wie Landesstraßen erhalten. Damit ist die Trägerschaft und Finanzierung des Radschnellwegs Ruhr (RS1) gesichert. Über diese und andere wichtige Fakten zum RS1 informierten sich die Mitglieder des Planungsausschusses des Regionalverbandes Ruhr (RVR) in ihrer Sitzung am 7. September 2016.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes NRW soll bis Ende 2016 verabschiedet werden und in Kraft treten. Radschnellwege werden damit in die Straßenbaulast des Landes übernommen. Der Landesbetrieb Straßen.NRW wird diese dann planen und realisieren. Auch der geplante Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet zwischen Gladbeck und Essen ist dann gesichert. Zum Anschluss an den RS1 ist eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse voraussichtlich zum Jahresende vorliegen.
Darüber hinaus hat das Bundeskabinett im August den Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen. Im Zuge der Kabinettsentscheidung hat das Bundesumweltministerium durchgesetzt, dass sich der Bund in Zukunft stärker am Bau von Radschnellwegen beteiligt. Nach der noch ausstehenden Zustimmung durch den Deutschen Bundestag sollen bereits ab dem kommenden Jahr 25 Millionen Euro im Etat des Bundesverkehrsministeriums für den Bau von Radschnellwegen zur Verfügung stehen.
Zurzeit wird das Stadtviadukt zwischen Mülheim Hauptbahnhof und Ruhrbrücke als nächster Abschnitt des Radschnellwegs Ruhr ausgebaut und voraussichtlich Mitte 2017 fertiggestellt sein. Die Planungen für die Verlängerung über die Ruhr und die westlichen Vorlandbrücken mit der Anbindung der neuen Hochschule in Mülheim sind bereits in Arbeit. Baustart ist voraussichtlich 2017.
Infos unter www.rs1.ruhr.
Hier gehts zum offiziellen Imagefilm zum Radschnellweg RS1:
Mit dem Aufruf des Videos wird eine Verbindung zu youtube.com aufgebaut.
Stand: 29.09.2016
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