Archiv-Beitrag vom 07.08.2014Hinweis vom Umweltamt: Die Mülltonne darf nicht überquellen

Archiv-Beitrag vom 07.08.2014Hinweis vom Umweltamt: Die Mülltonne darf nicht überquellen

Weit offen stehende Mülltonnendeckel und Ansammlungen von Abfallsäcken neben der Restmülltonne – überquellende Behälter sorgen in Mülheim immer wieder für Ärger.
Oft stellen Bürger überfüllte Abfallbehälter an den Straßenrand und setzen sich damit über die Regelungen der Abfallentsorgungssatzung hinweg: Nach dieser muss der Deckel des Abfallbehälters nämlich geschlossen sein.

Oft stellen Bürger überfüllte Abfallbehälter an den Straßenrand und setzen sich damit über die Regelungen der Abfallentsorgungssatzung hinweg, überquellende Mülltonnen sind nicht erlaubt.

So wird die Füllmenge durch Stapeln und Stopfen unerlaubterweise um viele Liter erweitert. Solche hoffnungslos überladene Abfallbehälter haben durchaus zur Folge, dass sich Teile des Unrats beim Leerungsvorgang auf die Straße oder gar den Mülllader ergießen. Diese Abfälle müssen dann notgedrungen von den MEG-Mitarbeitern aufgelesen werden, was ebenso unhygienisch wie zeitraubend ist. Und es kann gefährlich sein, denn Restmüll kann ziemlich scharfkantig oder spitz sein und stellt so ein erhebliches Verletzungsrisiko dar. Offene stehende Mülltonnen ziehen außerdem Ungeziefer an und Geruchsbelästigungen für Passanten und Nachbarn können entstehen.

Abfall darf auch nicht in die Tonne gepresst oder eingestampft werden, weil er so bei der Leerung gar nicht oder nur mittels Gewalteinwirkung aus der Tonne rutscht.

Sollte die Mülltonne hin und wieder nicht ausreichen, müssen sich die Bürger mit kostenpflichtigen städtischen Abfallsäcken versorgen, die am üblichen Abfuhrtag neben der Restmülltonne bereitgestellt werden können.

Ein Abfallsack kostet 4,40 Euro und fasst 120 Liter. Nur solche offiziellen, mit einem entsprechenden Aufdruck versehenen Abfallsäcke sind nach der Abfallsatzung erlaubt.
Restmüllsäcke der MEG erhalten Sie bei der Bürgeragentur in der Schollenstraße 2 und beim Bürgeramt an der Löhstraße 22 - 26, weitere Verkaufsstellen sind auf der Internetseite der MEG zu finden oder können unter MEG-Telefonnummer 996600 erfragt werden.

Überfüllte Restmülltonnen und zu den Mülltonnen gestellte „illegale“ Säcke widersprechen der Gebührengerechtigkeit. Die geltenden Regeln und Gebührensätze der Abfallsatzung werden nämlich sozusagen unterwandert, wenn jemand - um Geld zu sparen - einen nicht ausreichenden Abfallbehälter nutzt, aber durch Überfüllung der Tonne mehr Abfall entsorgen will, als die Tonne aufnehmen kann oder „illegale“ Säcke neben seine Tonne stellt.

Dies können Stadt und MEG im Interesse einer hochwertigen Abfallwirtschaft und der Gebührengerechtigkeit nicht dulden und bitten deshalb eindringlich alle Grundstückseigentümer auf die satzungsgemäße Abfallentsorgung zu achten.

Grundstückseigentümer, die einen größeren Abfallbehälter benötigen, können diesen beim Amt für Umweltschutz, Ralf Sommer, unter den unten genannten Kontaktdaten bestellen.

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Stand: 07.08.2014

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