Archiv-Beitrag vom 13.02.2014Städtetag in München: Thema Stadtfinanzen
Die Städte appellieren an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angekündigte finanzielle Entlastung der Kommunen zügig auf den Weg zu bringen. „Die Finanzlage strukturschwacher Städte ist so ernst, dass die Entlastung der Kommunen von Sozialausgaben keinen Aufschub duldet,“ machte Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld als stellvertretendes Präsidiumsmitglied des Deutsche Städtetages heute (12. Februar) nach Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss in München deutlich.
Gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Städtetages, dem Nürnberger Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, stellte Mühlenfeld fest: „Viele strukturschwache Städte können sich trotz erheblicher eigener Anstrengungen nicht ohne Unterstützung von Bund und Ländern aus ihrer schwierigen Finanzlage befreien. Die Städte begrüßen deshalb die Verabredung der Koalition, die Kommunen von weiteren Sozialausgaben zu entlasten. Und es ist richtig, diese Entlastung bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vorzusehen. Denn hier geht es um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch gesamtstaatlich finanziert werden muss. Der Koalitionsvertrag lässt zwar den konkreten Zeitpunkt der Entlastungen offen. Angesichts der jährlichen kommunalen Sozialausgaben von knapp 46 Milliarden Euro erwarten wir jedoch von der neuen Regierung, dass das Gesetz zu der in Aussicht gestellten Entlastung von fünf Milliarden Euro jährlich zügig auf den Weg gebracht wird.“
Allein zwischen 2007 und 2011 sind die Nettoausgaben der Eingliederungshilfe bundesweit von 10,6 auf rund 13 Milliarden Euro gestiegen. Wie schwierig die Finanzlage vieler Kommunen ist, lässt sich daran ablesen, dass die kommunalen Kassenkredite im vergangenen Jahr bundesweit ein Rekordniveau von fast 50 Milliarden Euro erreicht haben. Diese kurzfristigen Kredite brauchen notleidende Kommunen, um laufende Ausgaben etwa für Kinderbetreuung oder für Langzeitarbeitslose überhaupt abdecken zu können.
Ziel müsse ein Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen spätestens in der Mitte der Legislaturperiode sein, forderte Mühlenfeld. Schließlich werde das Gesetz im Koalitionsvertrag bei den prioritären Maßnahmen genannt und könne deshalb nicht erst nach der laufenden Legislaturperiode in Kraft treten. „Zudem muss die Entlastung auch vor Ort bei den Städten ankommen und die Eingliederungshilfe im Rahmen der Reform, wie von der Koalition angekündigt, auch inhaltlich weiterentwickelt werden“, so Mülheims Oberbürgermeisterin.
Im Koalitionsvertrag vorgesehen ist außerdem eine jährliche Entlastung der Kommunen vor Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes. „Wegen der hohen Sozialausgaben der Kommunen halten wir es für nötig, diese sofortige kommunale Entlastung von einer Milliarde Euro jährlich ab 2014 umzusetzen“, erklärte Städtetagspräsident Maly. Um dies kurzfristig zu realisieren, sollte der Bundesanteil an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose erhöht werden, die zum allergrößten Teil von den Kommunen getragen werden.
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Stand: 20.02.2014
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