Archiv-Beitrag vom 20.11.2014Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststättenbetrieben ohne Alkoholausschank nicht mehr zulässig
Das Ordnungsamt weist die Gaststättenbetreiber und Geldspielgeräteaufsteller darauf hin, dass aufgrund einer gesetzlichen Änderung der Spielverordnung mit Wirkung vom 4. November 2014 in Gaststättenbetrieben ohne Alkoholausschank, Geldspielgeräte nicht mehr aufgestellt werden dürfen.
Davon sind unter anderem Imbisswirtschaften sowie Lokale von Kulturvereinen betroffen.
Die vorhandenen Geräte sind daher zeitnah aus den Betrieben zu entfernen. Sollte dies nicht erfolgen, muss die Stadtverwaltung die Durchführung von ordnungsbehördlichen Maßnahmen prüfen.
Bei Fragen steht Ihnen Jörg Eickhoff vom Ordnungsamt gern zur Verfügung.
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Stand: 20.11.2014
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