Archiv-Beitrag vom 24.11.2011Anmeldung von "Großanlagen zur Trinkwassererwärmung"

Archiv-Beitrag vom 24.11.2011Anmeldung von "Großanlagen zur Trinkwassererwärmung"

Trinkwasser kommt auf dem Weg bis zum Zapfhahn im Haushalt mit verschiedenen Werkstoffen in Berührung.Die neue, seit dem 1. November 2011 gültige Trinkwasserverordnung verpflichtet die Betreiber von Trinkwassererwärmungsanlagen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, die Anlagen dem Gesundheitsamt zu melden und anschließend diese Anlagen auch auf die Konzentration an Legionellen untersuchen zu lassen.

Welche Anlagen im Einzelnen davon betroffen sind, können Sie hier nachlesen und sich zudem den Meldebogen als pdf-Datei herunterladen.

Darüber hinaus können Sie hier eine entsprechende Anlage online melden und im Bereich Online-Formulare, Trinkwasserverordnung-Anzeige nach § 13, Abs. 5 erledigen.

Besteht darüber hinaus Beratungsbedarf steht Ihnen der Gesundheitsingenieur des Gesundheitsamtes, Klaus Bierod unter den unten genannte Kontaktdaten von 6.00 bis 15.30 Uhr zur Verfügung.

Personen, die über keinen Internetanschluss verfügen, können unter den Telefonnummern 455-5322 oder 455-5320 Informationen in schriftlicher Form erhalten (inklusive Meldebogen).

Kontakt


Stand: 28.11.2011

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