Archiv-Beitrag vom 27.11.2014Amtsveterinärin stellt klar
Keine Stallpflicht für Mülheim!
Entgegen anders lautender Aussagen in der Mülheimer Presse stellt Amtsveterinärin Dr. Heike Schwalenstöcker-Waldner klar, dass für Mülheimer Geflügelzüchter keine Stallpflicht für Geflügel gilt. „Eine solche ist ausschließlich für Risikogebiete verhängt worden und Mülheim gehört nicht dazu“.
In einigen Teilen des Landes ist eine Stallpflicht erlassen worden, um das Übergreifen der tückischen Vogelgrippe von Wildvögeln auf Nutzgeflügel zu vermeiden.
Weitere Auskünfte erhält man beim Veterinäramt unter 4 55 - 31 70/71.
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Stand: 27.11.2014
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