Archiv-Beitrag vom 18.05.2017An alle "Häuslebauer": Land Nordrhein-Westfalen gewährt Fördermittel

Archiv-Beitrag vom 18.05.2017An alle "Häuslebauer": Land Nordrhein-Westfalen gewährt Fördermittel

Es gibt Fördergelder für den Hausbau und für barrierefreies Umbauen von Häusern und Wohnungen.Was wird gefördert?

Gefördert wird sowohl der Bau oder Kauf einer neuen Immobilie als auch eines gebrauchten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Wer wird gefördert?

Hierbei liegt das Augenmerk weiterhin auf Familien, die mit einem oder mehreren Kindern Fördermittel ab 113.000,00 Euro erhalten können. Wird das angestrebte Objekt im Hinblick auf die Zukunft barrierefrei errichtet, können weitere 10.000,00 Euro gewährt werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der entsprechenden Einkommensgrenze, die – zum Beispiel bei einer Familie mit einem Kind das maximal mögliche Haushaltsbruttoeinkommen in Höhe von 43.379,00 Euro nicht übersteigen sollte. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 8.727,00 Euro. Eventuell sind weitere Abzugsbeträge möglich, die ein höheres Einkommen ermöglichen.

Wie setzt sich die Darlehenshöhe zusammen?

Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Gemeinde, in der Sie das Förderobjekt erstellen oder kaufen, da diese entsprechend des Kostenniveaus in Kategorien unterteilt sind. Somit setzt sich das Förderdarlehen aus einem Grundbetrag, einem Kinder- und einem Stadtbonus sowie eines Starterdarlehens zusammen. Dieses Starterdarlehen kann auf Antrag als Ersatz der Eigenleistung anerkannt werden.

Wieviel Eigenleistung ist erforderlich?

Die Mindesteigenleistung beträgt 15 % der Gesamtkosten. Die Hälfte davon muss in Form von Bargeld oder Guthaben vorhanden sein. Auf die andere Hälfte kann das Starterdarlehen angerechnet werden.

Beispiel: Gesamtkosten 250.000,00 Euro

Erforderliche Eigenleistung (15 %) 37.500,00 Euro
Mindesteigenleistung bar (7,5 %) 18.750,00 Euro
Starterdarlehen 10.000,00 Euro
Weiteres Bargeld oder Selbsthilfe   8.750,00 Euro

Wie sind die Konditionen?

  • 0,5 % Zinsen, fest für die ersten 10 Jahre, pro Jahr
  • 1,0 % Tilgung für neue Objekte, pro Jahr
  • 2,0 % Tilgung für gebrauchte Objekte, pro Jahr
  • 5,0 % Tilgung für das Starterdarlehen, pro Jahr
  • 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag, pro Jahr

Nach Ablauf der ersten zehn Jahre wird eine erneute Einkommensüberprüfung durchgeführt. Sollten Sie die dann gültige Einkommensgrenze um nicht mehr als 40 % überschreiten, wird die Zinsbindung für weitere 10 Jahre verlängert. Wird die Einkommensgrenze überschritten, ist das Darlehen mit 2 Prozent-Punkten über dem dann gültigen Basiszinssatz zu verzinsen.

Unbedingt beachten sollten Sie, dass ein Antrag auf Förderung vor Abschluss eines Kauf- oder Werkvertrages gestellt werden muss. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.

Weitergehende Informationen hält das Team der Wohnbauförderung des Amtes für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauförderung im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5 unter den Kontaktdaten bereit. Hier können Termine für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart werden.

Kontakt


Stand: 16.05.2017

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