Archiv-Beitrag vom 15.04.2011Ansprüche auf Bildungspaket sichern und Anträge stellen
Die neuen Möglichkeiten zur Bildung und Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen aus Familien mit geringem eigenem Einkommen gibt es rückwirkend zum 1. Januar 2011.
Ein Rechtsanspruch haben alle Kinder und Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die in Familien leben, die
· Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder
· Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
(SGB XII) oder
· Wohngeld oder
· Kinderzuschlag erhalten, oder
· nur geringe Haushaltseinkommen erzielen (nach Prüfung).
Betroffene Eltern und Kinder können Ihre möglichen rückwirkenden Ansprüche auf die Leistungen jedoch laut Gesetz nur geltend machen, wenn sie ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bis zum 30. April 2011 gestellt haben.
Die Sozialagentur bittet daher alle betroffenen Eltern, ihre Anträge noch rechtzeitig in einer der Dienststellen der Sozialagentur persönlich oder auf dem Postweg einzureichen!
Ein Schreiben der Sozialagentur mit Informationen und einem Antrag erhalten alle Haushalte mit unter 25-Jährigen und laufenden Ansprüchen nach SGB II und SGB XII Anfang der 16. Kalenderwoche.
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Stand: 15.04.2011
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