Archiv-Beitrag vom 12.01.2017Arbeitgeber, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertreter aufgepasst!
Stadt kann rund 240.000 Euro für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgeben
Betriebliche Gründe sind oft der Auslöser, wenn an Arbeitsplätzen von schwerbehinderten Menschen Veränderungen vorgenommen werden müssen. Dies ist dann meist mit hohem finanziellem Aufwand verbunden.
Hier bietet die Stadt Mülheim an der Ruhr jährlich Fördergelder an. Für 2017 stehen rund 240.000 Euro zur Verfügung, wenn Maßnahmen, wie beispielsweise technische Arbeitshilfen an Arbeitsplätzen, aus betrieblichen Gründen nötig werden. Dies kann unter anderem bei technischen Weiterentwicklungen, betrieblichen Innovationen oder Veränderungen des betrieblichen Umfeldes der Fall sein. Dies kann aber auch bei einem Umzug des Arbeitgebers oder bei der Schließung oder Stilllegung eines Produktionsbereichs, also immer dann, wenn ohne eine Versetzung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers der Verlust des Arbeitsplatzes droht.
Frank Spiller von der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben verwaltet die Fördermittel. Er bietet seit Jahren seine persönliche Hilfe an, um individuelle Fördermöglichkeiten auszuloten, wenn Aktionen zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen oder zur Erleichterung der Arbeit nötig sind. Sie erreichen ihn unter den unten genannten Kontaktdaten.
„Alle Leistungen haben das Ziel, schwerbehinderten Menschen eine Beschäftigung auf Arbeitsplätzen zu ermöglichen, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können und damit befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nicht behinderten Menschen zu behaupten“ erklärt Frank Spiller, „denn nur an optimalen Arbeitsplätzen kann auch eine optimale Leistung erbracht werden“.
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Stand: 12.01.2017
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