Archiv-Beitrag vom 17.06.2013Auftaktworkshop "Charta der Gleichstellung"

Archiv-Beitrag vom 17.06.2013Auftaktworkshop "Charta der Gleichstellung"

Ein Aktionsplan für die Stadt Mülheim an der Ruhr

Nach eingehenden Vorberatungen im Gleichstellungsausschuss hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16. November 2012 beschlossen, dass die Stadt Mülheim an der Ruhr der „Europäischen Charta der Gleichstellung von Männern und Frauen auf kommunaler Ebene“ beitritt (siehe Kontext; Informationen zum Hintergrund sowie eine Kurzfassung der Charta finden Sie im Beitrag). Eine unmittelbare Folge dieser Beschlussfassung ist die Verpflichtung zur Erarbeitung eines örtlichen Gleichstellungsaktionsplans innerhalb von zwei Jahren unter breiter Beteiligung der örtlichen Expertinnen und Experten. Die Gleichstellungsstelle lud daher zum Auftaktworkshop am 14. Juni 2013 in die Heinrich-Thöne-Volkshochschule.

Auftaktworkshop Charta der Gleichstellung - ein Aktionsplan für die Stadt Mülheim an der Ruhr am 14. Juni 2013 in der VHS.

Rund 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den unterschiedlichsten Bereichen - ob Verwaltung, Verein, Verband, Politik oder Wirtschaft - nahmen an der Veranstaltung teil, um gemeinsam die Schwerpunkte entlang der Charta auszuloten und weitere konkrete Schritte zur Entwicklung des Aktionsplanes zu bestimmen.

Organisatorin und Projektkoordinatorin Sabine Herrmann zeigte sich mit der positiven Resonanz des Auftaktworkshops sehr zufrieden und freut sich auf die jetzige Ausarbeitung der gemeinsam entwickelten Ideen. "Das Erarbeitete gilt es nun zu bündeln und aufzuarbeiten. Es haben sich in diesem Workshop jedoch schon einige Schwerpunkte herauskristallisiert, zum Beispiel 'Bildung' und 'Vereinbarkeit von Familie und Beruf', so viel kann schon gesagt werden. Zunächst ist jetzt erst einmal eine Bestandsaufnahme geplant, um dann die weitere Vorgehensweise abzustimmen."

Auftaktworkshop Charta der Gleichstellung - ein Aktionsplan für die Stadt Mülheim an der Ruhr am 14. Juni 2013 in der VHS. Begrüßung durch Eva-Maria Weber, Vorsitzende des Gleichstellungsausschusses.

Für die Vorsitzende des Gleichstellungsausschusses Eva-Maria Weber - hier bei der Begrüßung der TeilnehmerInnen - und Antje Buck, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, war die Veranstaltung ebenfalls ein großer Erfolg. "Ein erster Schritt ist getan. Wir stehen am Anfang und haben nun zwei Jahre Zeit, die Charta gemeinsam mit den Akteuren umzusetzen. Erfreulich ist, dass sich so viele daran beteiligen wollen und die heutige Veranstaltung als wichtigen Baustein in Richtung konsequenter Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann in ihrem Bereich ansehen. Wir freuen uns daher auf den anstehenden Prozess."

Walter Leitermann, stellvertretender Generalsekretär Rat der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion, referierte im Rahmen des Auftaktworkshops zur "Entstehungsgeschichte und Entwicklung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" und gab somit wichtige Impulse für die Erstellung eines Mülheimer Aktionsplans.

Auftaktworkshop Charta der Gleichstellung - ein Aktionsplan für die Stadt Mülheim an der Ruhr am 14. Juni 2013 in der VHS. Gasstreferent Walter Leitermann, Stellv. Generalsekretär Rat der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion

Fotos: Gleichstellungsstelle

Gabriele Steuer, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Recklinghausen und deren Vorgängerin Ulla Simon gaben wertvolle Praxiseinblicke in den "Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Recklinghausen". Dort wird die Charta bereits umgesetzt. Mülheim ist die fünfte von insgesamt 35 Städten in Deutschland, die sich an die Umsetzung des Aktionsplanes macht. Am Beispiel Recklinghausen wurde deutlich, dass es dabei auch mal Mut braucht, anhand einer "Hit-Liste" erste Prioritäten zu setzen und andere Themenfelder erst im weiteren Verlauf zu bearbeiten.

Moderatorin Claudia Dunst, Organisationsberaterin von "Wertarbeit Berlin" (Vita siehe Kontext) führte durch den Workshop und war vor allem begeistert von der Mitarbeit und dem Wissen aller Akteure. "Dass es soviel konkrete Ansätze und Ideen gab, wie die Charta in der Praxis aussehen könnte, hätte ich nicht gedacht. Die meisten TeilnehmerInnen haben sich auf das Thema sehr gut vorbereitet  und sich bereits im Vorfeld ihre Gedanken gemacht." Besonders bemerkenswert fand Claudia Dunst die Idee der Einbindung des Aktionsplanes in das Stadtleitbild. "Die Gleichstellung von Frau und Mann im Leitbild für Mülheim an der Ruhr zu verankern, betont zusätzlich die enorme Bedeutung und Wichtigkeit des Themas für die Stadtgesellschaft."

Antje Buck machte abschließend noch einmal deutlich, dass es in Mülheim schon gute Ansätze gibt, auf die man bauen kann. "Der Beitritt zur Charta ist ein willkommener Anlass, den Status quo zu überprüfen, Ziele anzupassen und Maßnahmen weiterzuentwickeln. Daran machen wir uns nun gemeinsam mit allen Beteiligten."

Hintergrund

Ende 2012 fasste der Mülheimer Stadtrat den Beschluss, sich der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) anzuschließen.

Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld unterzeichnet die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. 26.04.2013 Foto:Walter Schernstein

Foto: Walter Schernstein

Nach der offiziellen Unterzeichnung durch Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld am 26. April 2013 im Gleichstellungsausschuss (Foto: v.l. Sabine Herrmann, OB Dagmar Mühlenfeld und Eva-Maria Weber), erwächst daraus für die Stadt Mülheim an der Ruhr die Verpflichtung, innerhalb von zwei Jahren einen Gleichstellungsaktionsplan zu erarbeiten und darin Ziele für die künftige Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Mülheim an der Ruhr festzulegen. Mit der Unterzeichnung der Charta haben sich somit Politik und Verwaltung verpflichtet, die Grundsätze der EU-Charta in all ihre Entscheidungen einfließen zu lassen und vor Ort umzusetzen. In gemeinsamen Veranstaltungen von Verwaltung, Fachöffentlichkeit und Politik werden Vorschläge für Maßnahmen und Ziele des Aktionsplanes erarbeitet, der den weiteren Weg der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Mülheim an der Ruhr mit bestimmen wird.

Kurzfassung der Charta

Die Charta gliedert sich in drei Abschnitte.

Teil I Grundsätze zur Gleichstellung von Frauen und Männern

  • 1. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht.
  • 2. Vielfältige Diskriminierungen und Benachteiligungen müssen angesprochen
    werden, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu garantieren.
  • 3. Die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an
    Entscheidungsprozessen ist eine der Grundbedingungen einer demokratischen
    Gesellschaft.
  • 4. Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen ist von grundlegender Bedeutung für
    die Gleichstellung von Frauen und Männern.
  • 5. Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokal- und
    Regionalregierungen ist für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und
    Männern erforderlich.
  • 6. Entsprechend dotierte Aktionspläne und Programme sind notwendige Instrumente
    zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern

Teil II behandelt die Aufstellung eines kommunalen Gleichstellungsaktionsplanes.

Teil III konkretisiert in 30 Artikeln die Bereiche kommunalen Handelns, in denen die Gleichstellung gefördert werden soll.

  • 1. Demokratische Verantwortung (Artikel 1)
  • 2. Politische Rolle
    • Politische Vertretung (Artikel 2)
    • Mitwirkung am politischen und zivilgesellschaftlichen Leben (Artikel 3)
    • Öffentliches Engagement für Gleichstellung (Artikel 4)
    • Zusammenarbeit mit Partnern zur Förderung der Gleichstellung (Artikel 5)
    • Kampf gegen Stereotype (Artikel 6)
    • Gute Verwaltungs- und Konsultationsverfahren (Artikel 7)
  • 3. Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
    • Allgemeine Verpflichtungen (Artikel 8)
    • Gender Assessment (Gleichstellungsprüfung) (Artikel 9)
    • Vielfältige Diskriminierungen oder Benachteiligungen (Artikel 10)
  • 4. Rolle als Arbeitgeber (Artikel 11)
  • 5. Öffentliches Beschaffung- und Vertragswesen (Artikel 12)
  • 6. Rolle als Dienstleistungsbringer
    • Bildungswesen und lebenslanges Lernen (Artikel 13)
    • Gesundheit (Artikel 14)
    • Sozialhilfe und soziale Dienste (Artikel 15)
    • Kinderbetreuung (Artikel 16)
    • Betreuung anderer Familienmitglieder (Artikel 17)
    • Soziale Zusammenarbeit (Artikel 18)
    • Wohnraum (Artikel 19)
    • Kultur, Sport und Freizeit (Artikel 20)
    • Sicherheit (Artikel 21)
    • Geschlechterspezifische Gewalt (Artikel 22)
    • Menschenhandel (Artikel 23)
  • 7. Planung und nachhaltige Entwicklung
    • Nachhaltige Entwicklung (Artikel 24)
    • Stadt- und Lokalplanung (Artikel 25)
    • Mobilität und Verkehr (Artikel 26)
    • Wirtschaftliche Entwicklung (Artikel 27)
    • Umwelt (Artikel 28)
  • 8. Rolle als Regulierungsbehörde
    • Die Lokalregierung als Regulierungsbehörde (Artikel 29)
  • 9. Städtepartnerschaften und Internationale Kooperationen (Artikel 30)

Im Kontext finden Sie die gesamte "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" zum Nachlesen.

Darüber hinaus finden Sie dort auch den Lebenslauf von Moderatorin Claudia Dunst, Organisationsberaterin von "Wertstadt Berlin".

Kontakt

Kontext


Stand: 18.06.2013

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