Archiv-Beitrag vom 28.12.2011Augen auf beim Feuerwerkskauf - nur zugelassene "Böller" verwenden!
Sicherheit hat Vorrang – Feuerwerksverkauf beginnt
Vom 29. bis zum 31.12.2011 werden Feuerwerkskörper angeboten. Um Unfälle zum Jahrswechsel zu vermeiden, sollten Vorschriften und Tipps beachtet werden. Zum Beispiel sollte die Gebrauchsanweisung in Ruhe vor dem Verwenden gelesen werden.
Schon einen Tag vor dem offiziellen Verkaufsstart am 29.12.2011 werden speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf vor allem Lagerräume und Fluchtwege überprüfen. Ab dem 29.12.2011 wird dann zusätzlich der Verkauf in den Fokus rücken.
In diesem Jahr soll die Mängelquote von 17 % aus dem Vorjahr unterschritten werden. Hierzu wurden im Laufe des Jahres viele Gespräche mit Unternehmern und Handelsketten geführt und auf die Gefahrenlage hingewiesen.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Sichtung und Einziehung von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern. Solche Ware ist aufgrund ihrer Explosionsgewalt oder sonstigen nicht vorhersehbaren Eigenschaften eine erhebliche Gefahr für den Verbraucher und kann zu schweren Verletzungen führen.
Leider gelangen die nicht zugelassenen Artikel immer wieder in den Handel, so dass auf eine entsprechende ordnungsgemäße Kennzeichnung geachtet werden sollte. Zu der Kennzeichnung gehört das so genannte BAM-Zeichen, neuere Artikel haben auch ein CE-Zeichen.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf http://www.brd.nrw.de/arbeitsschutz/55_sprengstoffwesen/index.jsp verfügbar.
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Stand: 28.12.2011
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