Archiv-Beitrag vom 30.04.2013OB unterzeichnet Charta der Gleichstellung
Ein weiterer Schritt zur Weiterentwicklung der Geschlechtergerechtigkeit
Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld unterzeichnet die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene.
von links: Sabine Herrmann (Gleichstellungsstelle) - die das Projekt die nächsten zwei Jahre betreuen wird - Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld und die Vorsitzende des Gleichstellungsausschusses Eva-Maria Weber (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Foto: Walter Schernstein
Am 18. Dezember 2012 fasste der Mülheimer Stadtrat den Beschluss, sich der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) anzuschließen. Nach der offiziellen Unterzeichnung durch die Oberbürgermeister Dagmar Mühlenfeld am 26. April 2013 im Gleichstellungsausschuss erwächst daraus für die Stadt Mülheim die Verpflichtung, innerhalb von zwei Jahren einen Gleichstellungsaktionsplan zu erarbeiten und darin Ziele für die künftige Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Mülheim an der Ruhr festzulegen.
Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld: "Mit der Unterzeichnung der Charta wollen wir einen weiteren Schritt machen zur Weiterentwicklung der Geschlechtergerechtigkeit in unserer Stadt. Wir verpflichten uns dazu, ein speziell für Mülheim an der Ruhr entwickeltes Gesamtkonzept vorzulegen.“
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene ist eine Charta für die Lokal- und Regionalregierungen Europas zur Förderung des Einsatzes ihrer Kompetenzen und Partnerschaften mit dem Ziel der Schaffung von mehr Gleichheit für ihre Bevölkerung. Europaweit haben sich bislang rund 550 Kommunen die Charta unterzeichnet.
Zur Entstehung der Charta
Am 12. Mai 2006 verabschiedete der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) auf seiner 23. Generalversammlung in Innsbruck die „Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“. Erarbeitet wurde das das Papier im Rahmen eines von der EU-Kommission finanziell unterstützten Projektes, an dem zahlreiche europäische Städte und Regionen beteiligt waren. Die dem RGRE angehörenden Gemeinden und Regionen sind mit dem Beschluss der Generalversammlung aufgefordert, die Charta zu diskutieren und sich ihr anzuschließen.
Durch Unterzeichnung der Charta verpflichtet sich eine Kommune, einen auf zwei Jahre angelegten Gleichstellungsaktionsplan zu erarbeiten und umzusetzen.
Die Charta gliedert sich in drei Abschnitte:
- Teil I enthält Grundsätze zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
- Teil II behandelt die Aufstellung eines kommunalen Gleichstellungsaktionsplanes.
- Teil III konkretisiert in 30 Artikeln die Bereiche kommunalen Handelns, in denen die Gleichstellung gefördert werden soll.
Kontakt
Stand: 30.04.2013
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us