Badeverbote

Badeverbote

Flüsse können wie die meisten Gewässer vielfältigen Einflüssen und Nutzungen und damit auch Verschmutzungsrisiken ausgesetzt sein. Auch die Ruhr ist anfällig für kurzzeitige Verschmutzungen. Die EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer (2006/7/EG) legt zwei mikrobiologische Parameter zur Bestimmung der Wasserqualität zugrunde: zum einen Bakterien der Art „Escherichia coli“ (E. coli) und zum anderen die Gruppe der „Intestinalen Enterokokken“. Diese Bakterien können beim Baden Erkrankungen wie Fieber, Durchfall und Erbrechen verursachen.

Eine solche Gefahr besteht hauptsächlich nach ⁠Starkregen⁠ durch Mischwasserüberläufe aus Kläranlagen oder durch Abschwemmungen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen.

 

Frühwarnsystem

Die Schwimmstelle an der Ruhr ist anfällig für kurzzeitige Verschmutzungen.

Kurzzeitige Verschmutzungen sind mikrobiologische Verunreinigung, die

  • eine eindeutig feststellbare Ursache haben und
  • bei der normalerweise nicht damit gerechnet wird, dass sie die Qualität des Gewässers mehr als ungefähr 72 Stunden ab Beginn der Verschmutzung beeinträchtigt.

Daher wurde für die Schwimmstelle ein Frühwarnsystem entwickelt, das kurzzeitige Verschmutzungen zuverlässig erkennt und das eine rechtzeitige Warnung der Gäste sicherstellt.

Dem Frühwarnsystem liegt die Beobachtung zugrunde, dass an der Schwimmstelle die Konzentration an Escherichia Coli und Intestinalen Enterokokken erhöht ist, wenn Regenereignisse vorausgegangen sind. Bei einer Überschreitung der Konzentration hat dies zwingend ein Nutzungsverbot zur Folge. Das Baden oder sonstiger Aufenthalt im Wasser ist dann untersagt.

Das Frühwarnsystem prüft täglich, ob eine Tagesniederschlagssumme von 7 Millimetern an den Messstationen Essen-Kettwig, Essen-Bredeney, Essen-Hespertal und Heiligenhaus-Walkmühle überschritten wurde. In diesen Fällen ist mit einer Überschreitung der hygienischen Grenzparameter Escherichia coli und Intestinalen Enterokokken zur rechnen und die Ruhr darf nicht zum Schwimmen und Baden oder sonstigem Aufenthalt genutzt werden.

Weist das Frühwarnsystem auf eine bessere Wasserqualität hin, erfolgt eine Kontrollmessung. Diese Kontrollmessung dauert in der Regel 24-48 Stunden. Bestätigt das Messergebnis die Einhaltung der Grenzwerte der mikrobiologischen Belastung, wird das Badeverbot aufgehoben.

 

Das Frühwarnsystem ist mit der Badeampel auf dieser Internetseite verbunden. Steht die Badeampel auf GRÜN, ist die Schwimmstelle zum Baden geeignet. Steht die Badeampel auf ROT, ist das Baden verboten. 

 

Bild Baden erlaubt / Badeampel Schwimmstelle - MSS          Bild Baden verboten / Badeampel Schwimmstelle - MSS

 

Pegelstände, Strömungsverhältnisse und Gewitter

In der Ruhr gibt es unterschiedliche Fließgeschwindigkeiten und Strömungsverhältnisse und auch die Bildung von Wasserstrudeln sind nicht auszuschließen. Auch wenn die Schwimmstelle an der strömungsarmen Seite liegt, sind Gefahren nicht zu unterschätzen. Insbesondere nach Starkregenereignissen im Oberlauf der Ruhr und der Nebenflüsse können die Pegel so stark schwanken, dass ein Badeverbot ausgesprochen werden muss.

Auch bei Gewittern und heranziehenden Unwettern ist die Nutzung der Schwimmstelle nicht gestattet. Auch in diesen Fällen wird ein Badeverbot verhängt.

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Stand: 10.05.2024

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