Archiv-Beitrag vom 12.08.2011KiBiz-Änderungsgesetz

Archiv-Beitrag vom 12.08.2011KiBiz-Änderungsgesetz

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 22. Juli 2011 das „1. KiBiz-Änderungsgesetz“ verabschiedet. Danach wird das dritte Kindergartenjahr beitragsfrei. Das Gesetz ist am 1. August 2011 in Kraft getreten. Was bedeutet das für die Erziehungsberechtigten im Allgemeinen? Das Amt für Kinder, Jugend und Schule gibt dazu gerne Auskunft.

Kinder beim Spielen im Kindergarten Foto: Walter SchernsteinNeben der Beitragsbefreiung für das letzte Kindergartenjahr gilt weiterhin: Kinder die bisher beitragsfrei waren, werden dies auch bleiben. Eine Schlechterstellung bei den Beitragsverpflichtungen entsteht durch die Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) nicht.

Die Möglichkeiten der Elternmitwirkung werden dadurch erweitert, so dass aus dem Kreis der Elternbeiräte der Einrichtungen, die Wahl eines Jugendamtselternbeirates möglich ist. Dadurch ist eine noch stärkere Beteiligung der Erziehungsberechtigten möglich.

Durch die Aufstockung der Landesförderung, wird die Finanzausstattung der einzelnen Einrichtungen erhöht, was eine Optimierung des Personalschlüssels und damit eine noch bessere Betreuung der Kinder zur Folge haben wird.

Ebenso werden die Zugangsbedingungen für Kinder mit Behinderungen verbessert.

Das Betreuungsangebot für die U3-Kinder wird von 426 Plätzen im vergangenen Jahr auf 542 Plätze im neuen Kindergartenjahr erhöht. Eine Steigerung von rund 25 %! „Dies ist ein guter Schritt zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder von einem bis unter drei Jahren zum Kindergartenjahr 2013“, so Bernd Rose vom Amt für Kinder, Jugend und Schule.

Weitere Auskünfte erteilt Bernd Rose unter den unten genannten Kontaktdaten.

Darüber hinaus erhalten Sie umfassende Informationen zum KiBiz-Änderungsgesetz auf der Internetseite des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW.

 

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Stand: 12.08.2011

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