Archiv-Beitrag vom 14.09.2012Bindestrichregelung bei Kfz-Kennzeichen
Mülheimer Verfahren „rechtskonform“!
In den letzten Monaten wurden wiederholt Fahrzeughalter in Österreich und Italien mit Bußgeldern belegt, da die Darstellung des amtlichen Kennzeichens auf dem Kennzeichenschild und im Ausdruck auf der Zulassungsbescheinigung nicht übereinstimmen. Auf den Kennzeichenschildern entfällt der Bindestrich zwischen dem städtischen Unterscheidungskennzeichen und der individuellen Erkennungsnummer, also MH XY 4711, im Fahrzeugschein sind beide Schreibweisen möglich, also auch MH - XY 4711.
In der Vergangenheit wurde bei nahezu allen Zulassungsbehörden aus programmtechnischen Gründen die Bindestrich-Schreibweise ausgedruckt.
In einem Erlass des Landesverkehrsministers vom 2. August 2012 wurden die Zulassungsbehörden gebeten, künftig eine einheitliche Schreibweise auf den Kennzeichen und Fahrzeugpapieren ohne Bindestrich sicherzustellen. Diese Umstellung ist mittlerweile erfolgt. Es wurde durch das Ministerium ausdrücklich betont, dass beide Schreibweisen in Deutschland in den Zulassungsdokumenten erlaubt sind. Die ausländischen Behörden wurden hierüber über das Bundesverkehrsministerium mit der Bitte um Akzeptanz informiert.
„Durch entsprechende Presseveröffentlichungen zu dieser Problematik kommt es nun zu Verunsicherungen von Fahrzeughaltern“, so Reinhard Kleibrink, Leiter des zuständigen Bürgeramtes. Mit steigender Tendenz werde die Ausstellung von neuen Fahrzeugscheinen ohne Bindestrich gewünscht.
Für diese amtliche Dienstleistung ist nach zwingenden gebührenrechtlichen Bestimmungen eine Gebühr in Höhe von 11,40 EURO zu erheben. Die Rechtmäßigkeit dieser Gebühr wurde in Telefonaten mit der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Verkehrsministerium NRW der Stadt in diesen Tagen ausdrücklich bestätigt.
Nachbarstädte wie Essen und Oberhausen verzichten trotzdem aus Billigkeitsgründen auf diese Gebühr. "Es ist davon auszugehen, dass die Aufsichtsbehörde diese Vorgehensweise nicht billigen wird," so Kleibrink.
„Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt haben nach wie vor rechtmäßige Zulassungsbescheinigungen, auch wenn sie mit Bindestrich geschrieben wurden. Im Übrigen haben die österreichischen und italienischen Behörden gegenüber dem deutschen Außenministerium erklärt, dass künftig unterschiedliche Schreibweisen akzeptiert werden“, beruhigt Mülheims Rechtsdezernent Dr. Frank Steinfort.
Fazit: Mülheim hat mit seiner Gebührenregelung korrekt gehandelt. Ein Umtausch ist aber nun nicht mehr notwendig. Eine rechtsverbindliche Zusicherung kann durch die Zulassungsbehörde Mülheim nicht gegeben werden; betroffene Fahrzeughalter sollten sich unmittelbar an die zuständigen ausländischen Behörden wenden.
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Stand: 14.09.2012
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