Bewerbung Kindertagespflegeperson
Vor der Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson und Zulassung zur Qualifizierung muss die persönliche Eignung festgestellt werden.
Nach Vorlage folgender Unterlagen wird die Eignungsfeststellung erteilt:
- Kopie des Schulabschusszeugnisses (mindestens Hauptschulabschluss)
- der Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Niveaustufe B 2 (nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) ist dann erforderlich, wenn ein nicht deutschsprachiger Schulabschluss vorgelegt wird
- aktuelles, erweitertes Führungszeugnis (von allen im Haushalt lebenden Personen über 18 Jahren bei der individuellen Kindertagespflege)
- ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung (von allen im Haushalt lebenden Personen über 18 Jahren bei der individuellen Kindertagespflege)
- persönlicher Fragebogen
- kurzer Lebenslauf
Kindertagespflegepersonen müssen schriftlich eine Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) beantragen, die zur Betreuung von maximal fünf gleichzeitig anwesenden Kindern befugt.
Die Pflegeerlaubnis wird erst dann für fünf Jahre befristet erteilt, wenn 300 Unterrichtsstunden der Qualifizierung nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) nachgewiesen wurden.
Sozialpädagogische Fachkräfte müssen mindestens über die Qualifizierung im Umfang von 80 UE nach dem DJI Curriculum verfügen. Bereits aktive Kindertagespflegepersonen können die QHB Anschlussqualifizierung tätigkeitsbegleitend besuchen.
Nach Vorlage folgender Unterlagen wird die Pflegeerlaubnis erteilt:
- Zertifikat der abgeschlossenen Qualifizierung
- pädagogisches Konzept
- Kopie des Impfausweises mit zwei Masernschutzimpfungen oder eine Bescheinigung des Hausarztes*der Hausärztin oder des Gesundheitsamtes über die Masernimmunität
- Nachweis Erste Hilfe am Kind (Der Auffrischungskurs ist alle zwei Jahre nachzuweisen.)
- Bescheinigung/Belehrung des Gesundheitsamtes nach § 43 Absatz 1 Nr. 2 zum Infektionsschutzgesetz (nur für die Großtagespflege)
- Abtretungserklärung (nur im Angestelltenverhältnis)
- unterschrieben Schutzvereinbarung gemäß §8a Abs. 4 und § 72 Abs. 2 und 4 SGB VIII
Zur Verlängerung der Pflegeerlaubnis sind innerhalb von fünf Jahren mindestens 60 Fort- und Weiterbildungsstunden (entspricht zwölf Stunden pro Jahr) nachzuweisen.
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Kontakt
Stand: 14.05.2024
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