Archiv-Beitrag vom 25.09.2017Luftreinhaltung
Bezirksregierung legt Prozess zur Verbesserung der Luftqualität dar
Die Bezirksregierung hat zusammen mit den Kommunen Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Neuss, Oberhausen und Wuppertal den Prozess dargelegt, mit dem die Einhaltung der Stickoxidwerte schnellstmöglich erreicht werden soll.
Die Bezirksregierung überarbeitet zusammen mit allen von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten und in Abstimmung mit dem Umweltministerium nach und nach die Luftreinhaltepläne (LRP). Zunächst haben aufgrund der noch größeren Belastungssituation die bereits beklagten LRP (Düsseldorf und Essen) Priorität. Derzeit arbeitet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) an aktuellen Berechnungen zur Wirksamkeit von Maßnahmen für die Situation in Düsseldorf. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor, sind aber für die weitere Vorgehensweise von grundlegender Bedeutung. Die Pläne sollen zum 1. April 2018 in Kraft treten.
In allen Städten, die die zulässigen Grenzwerte überschreiten, werden verschiedene Möglichkeiten geprüft und analysiert, z. B. die Stärkung des ÖPNV, die Nutzung emissionsfreier beziehungsweise -armer Elektro-Autos und Busse, der Ausbau des Radwegenetzes, sowie die Entwicklung neuer Mobilitätskonzepte (z. B. Carsharing, intelligente Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsmittel).
Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichend sein, würden als letztes Mittel auch Einfahrverbote für einen Teil der Dieselfahrzeuge zu prüfen sein. Dabei gälte es jeweils, die Verhältnismäßigkeit und den Umfang der betroffenen Bereiche im Blick zu behalten.
Zur Situation in Mülheim und Oberhausen:
Für die Städte Oberhausen, Essen, Mülheim an der Ruhr und Duisburg wurde im Jahr 2011 ein gemeinsamer Luftreinhalteplan Ruhr, Teilplan West aufgestellt. Dieser wird in 2018 überarbeitet, die Fortschreibung des LRP Essen wird integriert und die aktuellen Fortschreibungen für Mülheim und Oberhausen ebenfalls darin aufgenommen.
Die im Luftreinhalteplan Ruhr festgelegten Maßnahmen haben sich in Oberhausen als grundsätzlich als wirkungsvoll erwiesen, reichen aber noch nicht aus: In den Jahren 2011 bis 2016 wurden Jahreskenngrößen für NO2 in Höhe von 66 - 61 - 51 - 57 - 54 - 49 µg/m³ für die Station VOBM und 54 – 53 – 49 – 51 – 47 – 48 µg/m³ für die Station VOBM2 ermittelt werden. Die PM10-Grenzwerte werden seit Jahren überall eingehalten. Im Hinblick auf die NO2-Belastung besteht allerdings noch weiterer Handlungsbedarf, um den Gesundheitsschutz der Bürger zu gewährleisten.
Der Umweltausschuss der Stadt Oberhausen hat deshalb unter anderem als weitere Maßnahmen Mobilitätskonzepte für die Stadtverwaltung, Mobilitätskonzepte für die Kommune insgesamt, Maßnahmen zur City-Logistik zusammen mit den anderen Ruhrstädten, den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur und zahlreiche Optimierungen zum Radverkehr vorgeschlagen.
Für die Stadt Mülheim an der Ruhr stellt sich die Situation bei der Luftschadstoffbelastung wie folgt dar:
Aufgrund der im Luftreinhalteplan enthaltenen Maßnahmen ist die Belastung durch den Schadstoff PM 10 an den Messstation Aktienstraße (VMHA), Hofackerstraße (MHHS), Kölner Straße (MHKS) und Mülheim-Styrum (STYR) von 22 µg/m³ in 2012 auf 19 µg/m³ in 2016 zurückgegangen. Für den Schadstoff Stickstoffdioxid (NO2) ist die Belastung an der Messstation STYR von 30 µg/m³ in 2012 auf 27 µg/m³ in 2016 zurückgegangen. Auch an der Station Kölner Straße (MHKS) ist die Belastung von 45 µg/m³ in 2012 auf 37 µg/m³ in 2016 gesunken; lediglich an der Messstation Aktienstraße (VMHA) blieb die Belastung von 47 µg/m³ in 2012 mit 45 µg/m³ in 2016 relativ konstant.
Zur Verbesserung der Situation an der Aktienstraße setzt die Stadt unter anderem auf die Überprüfung und konsequente Durchsetzung des vor Ort bestehenden Lkw-Fahrverbotes >2,8 t, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h, die Verflüssigung des Verkehrs („Grüne Welle“) und eine Neuaufteilung des Straßenraums mit mehr Platz für die Radfahrer.
Stand: 25.09.2017
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