Archiv-Beitrag vom 19.12.2013Derivatgeschäfte: Stadt wird Klage erheben
Der Rat der Stadt hat auf Grundlage des Rechtsgutachtens der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen vom 23. Oktober 2013 beschlossen, trotz der bestehenden Prozessrisiken weitere Schadensersatzansprüche sowohl gegen die Commerzbank AG als auch gegen die WestLB wegen der Verletzung von Beratungspflichten beim Abschluss von Derivatgeschäften geltend zu machen. Es soll daher wegen aller in der Übersicht „Finanzderivate der Stadt Mülheim an der Ruhr" dargestellten verlustträchtigen Swap-Geschäfte Klage erhoben werden.
Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort hatte bereits im Finanzausschuss die zwei neuen Aspekte, die sich durch das Urteil des OLG Düsseldorf ergeben haben, erläutert. Einerseits werde nun nicht mehr auf die Komplexität des Rechtsgeschäftes abgestellt und andererseits werde festgestellt, dass Kommunen in Bezug auf vertiefte Sachkenntnisse wie Privatpersonen zu behandeln seien.
Die Klageeinreichung am Landgericht Düsseldorf wird nun vorbereitet.
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Stand: 19.12.2013
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