Archiv-Beitrag vom 07.10.2010Die elektronische Lohnsteuerkarte

Archiv-Beitrag vom 07.10.2010Die elektronische Lohnsteuerkarte

Gemeinsame Information von Stadtverwaltung und Finanzamt Mülheim an der Ruhr

Die Stadtverwaltung und das Finanzamt weisen darauf hin, dass in diesem Jahr keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt werden. Das Lohnabzugsverfahren wird auf ein elektronisches Verfahren umgestellt.

Die Einführung der ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) erfolgt im Jahr 2012.
Die Arbeitgeber erhalten die Lohnsteuerabzugsmerkmale dann direkt von der Finanzverwaltung, beim Bundeszentralamt für Steuern.

Für die Übergangszeit gilt Folgendes:

  • Die Stadtverwaltung und das Finanzamt weisen darauf hin, dass in diesem Jahr keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt werden. Das Lohnabzugsverfahren wird auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Die Lohnsteuerkarte für 2010 ist auch für das Jahr 2011 gültig. Arbeitgeber müssen die Lohnsteuerkarten der Arbeitnehmer für 2010 weiter aufbewahren. Die Lohnsteuerkarte dient bis zur Umstellung des Verfahrens weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer.
  • Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese auch im Jahr 2011 weiter.

 

Kalenderjahr 2010:
Das Bürgeramt Mülheim bleibt bis zum 31.12.2010 für die Ausstellung und Änderung der Lohnsteuerkarte 2010 zuständig.
Das Finanzamt ist in 2010 bereits für Lohnabzugsmerkmale zuständig, die ab dem 01.01.2011 wirksam werden (Bsp. Wechsel der Steuerklasse im Dezember 2010 für Ehegatten ab dem 01.01.2011).


Kalenderjahr 2011:

Das Bürgeramt Mülheim bleibt weiterhin zuständig für lohnsteuerlich bedeutsame melderechtliche Daten, wie z.B.

  • Heirat
  • Geburt eines Kindes, Adoption oder Tod
  • Aufgaben, die bisher von der Stadt Mülheim erledigt wurden, werden für die Lohnsteuerabzugsmerkmale mit Wirkung ab 2011 auf die Finanzämter übertragen. Hierzu gehören unter anderem:
    Steuerklassenänderungen (z.B. nach Heirat, nach Trennung)
  • Kinder unter 18
  • Steuerklassenwechsel (z.B. Wechsel zwischen III/V und IV/IV)

Wird im Jahr 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt grundsätzlich das Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus.

Das Lohnsteuerermäßigungsverfahren ändert sich grundsätzlich nicht. Für das Jahr 2011 gelten einmalig sämtliche beantragten Freibeträge des Jahres 2010 automatisch weiter.
Ändert sich für 2011 etwas an den Lohnsteuerabzugsmerkmalen gegenüber dem Jahr 2010 (z.B. Auflösung der Ehe in 2010 mit der Folge der Steuerklassenänderung ab 2011 oder Minderung des eingetragenen Freibetrages), ist der Bürger verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen.


Kalenderjahr 2012:
Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für den Arbeitgeber bereitgestellt. Der Arbeitgeber benötigt dafür die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers.

Weitergehende Hinweise und Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie im Internet unter www.elster.de.

Für Fragen im Zusammenhang mit Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte stehen Ihnen im Finanzamt Mülheim Frau Gelhaar unter der Telefonnummer: 0208/3001-2254 und Frau Poppen unter der Telefonnummer: 0208/3001-2377 zur Verfügung.

Die Service – und Informationsstelle des Finanzamts Mülheim hat folgende Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und
am Donnerstag von 7.00 Uhr – 17.00 Uhr.

 

Kontakt


Stand: 18.01.2011

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