Archiv-Beitrag vom 21.01.2013Dienstaufsichtsbeschwerde abgewiesen

Archiv-Beitrag vom 21.01.2013Dienstaufsichtsbeschwerde abgewiesen

Stadt verhält sich korrekt!

Die Dienstaufsichtbeschwerde eines Mülheimer Bürgers (er hatte den Redaktionen hierzu geschrieben) gegen die Umweltbehörde der Stadt ist von der zuständigen Dezernentin Doris Binder-Falcke bei der Bezirksregierung Düsseldorf abgewiesen worden.

Der Bürger hatte öffentlich kritisiert, dass gefällte Bäume im Wald herumliegen und ungenutzt vermodern, und die Stadt dadurch auf mögliche Erträge aus der Verwertung des Holzes verzichtet.

Waldarbeiter bei Sägearbeiten„Hierzu hat Peter Vermeulen als zuständiger Dezernent für diesen Geschäftsbereich der Stadt darauf hingewiesen, dass die Stämme teilweise verkauft und bezahlt, aber noch nicht abtransportiert seien, dass bei Bestandsholz aufgrund der Witterungsverhältnisse ein Rücken noch nicht möglich gewesen sei und das gelagertes Holz zur Herstellung von Holzhackschnitzeln und Kaminholz vorgesehen sei, weil die Holzqualität auch nach Aussagen des Gutachters eine andere Nutzung nicht hergebe. Aus der Zusammenfassung des Gutachtens, die Sie über das Ratsinformationssystem der Stadt aus der entsprechenden Vorlage des Umweltausschusses vom 13. November 2012 einsehen können, geht darüber hinaus hervor, dass die Produktion und Vermarktung von Brennholz mit eigenen Mitarbeitern kaum wirtschaftlich realisiert werden kann. Aus aufsichtlicher Sicht wird für mich zunächst deutlich, dass die Stadt Mülheim sich angesichts des hohen Zuschussbedarfs des Mülheimer Forstes durchaus mit der grundsätzlichen von Ihnen angesprochenen Problematik auseinandergesetzt hat. So hat der Rat beschlossen, den Zuschuss zu diesem Bereich um bis zu 150.000 Euro jährlich zu senken. Mit Hilfe des externen Gutachters wurde versucht zu klären, auf welche Weise die Wirtschaftlichkeit des Fortbereichs erhöht beziehungsweise der Zuschussbedarf vermindert werden kann. Auch dies weist für mich darauf hin, dass die Stadt Mülheim aktiv versucht, die Wirtschaftlichkeit des Mülheimer Forstes zu erhöhen.
Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse und der Darstellung der Stadt Mülheim kann ich einen Rechtsverstoß nicht erkennen. Insoweit sehe ich auch keinen Anhaltspunkt für die von Ihnen vermuteten Dienstpflichtverletzungen und  auch keinen Anlass zu kommunalaufsichtlichem Einschreiten“, so die Dezernentin.

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Stand: 21.01.2013

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