Archiv-Beitrag vom 13.03.2012Durch Förderung des Landes NRW günstig in die eigenen vier Wände
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert auch im Jahr 2012 wieder den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums mit zinsgünstigen Darlehen.
Die Darlehen können von Haushalten mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Angehörigen je nach Einkommenssituation beantragt werden. Eine Familie mit 2 Kindern kann beispielsweise für eine neue Immobilie bei einem Bruttojahreseinkommen von ca. 48.000 Euro ein Darlehen von 105.000 Euro erhalten. Das Einkommen kann durch Berücksichtigung besonderer Abzugsbeträge sogar in vielen Fällen höher ausfallen. Bei gebrauchtem Wohneigentum ist das Förderdarlehen um 20 oder 30 Prozent geringer.
Der Zinssatz beträgt lediglich 0,5 %. Die Tilgung liegt im Neubaubereich bei 1 % und bei Erwerb bestehenden Wohnraums bei 2 %. Zusätzlich wird ein Verwaltungskostenbeitrag von jährlich 0,5 % erhoben.
Für das Land NRW ist es wichtig, dass die nachhaltige Energieeinsparung unterstützt wird. Es sind daher nur Objekte förderfähig, die einen verbesserten Energiestandard besitzen beziehungsweise im Zuge des Erwerbs energetisch nachgerüstet werden.
Ein Antrag auf Förderung muss unbedingt vor Abschluss eines Kauf- oder Werkvertrages gestellt werden. Für eine Anschlussfinanzierung können keine Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Nähere Auskünfte erteilt das Team Wohnbauförderung des Amtes für Geodatenmanagement, Vermessung, Kataster und Wohnbauförderung im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz 5 unter den Telefonnummern 0208 / 455-6410 / -6412 / -6414/ -6415 / -6417. Die jeweiligen AnsprechpartnerInnen stehen Ihnen unter den unten genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
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Stand: 13.03.2012
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