Erlaubnis zur Ausübung der Gewerbe Immobilienmakler*in, Darlehensvermittler*in, Bauträger*in, Baubetreuer*in oder Wohnimmobilienverwalter*in
Wer das Gewerbe als Immobilienmakler*in, Darlehensvermittler*in, Bauträger*in, Baubetreuer*in oder Wohnimmobilienverwalter*in (ab 1. August 2018) betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34c Gewerbeordnung – GewO).
Im Rahmen der Erlaubniserteilung sind insbesondere die Zuverlässigkeit der Antragstellenden sowie das Vorliegen von geordneten Vermögensverhältnissen zu prüfen.

Unterlagen
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Mülheim an der Ruhr
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart 0)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
- Nachweis über die Berufshaftpflicht (nur Wohnimmobilienverwalter*innen)
- Kopie des Personalausweises beziehungsweise des Nationalpasses
Weitergehende Informationen sowie Hilfestellungen finden Sie im Merkblatt für Makler*innen unterhalb des Beitrags oder im Merkblatt für Wohnimmobilienverwalter*innen.

Gebühren
Für die Erteilung der Erlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr zwischen 200,- und 3.500,- Euro an. Sie ist vor der Erlaubniserteilung zu zahlen.

Kontakt
Kontext
- Anlage 1 Erlaubnisantrag Natürliche Person_ (Dateigröße: 131 KB/-typ: pdf)
- Anlage 2 Erlaubnisantrag Juristische Person_ (Dateigröße: 150 KB/-typ: pdf)
- Anlage 3 Beiblatt Angaben gesetzliche Vertretung (Dateigröße: 26 KB/-typ: pdf)
- Anlage 4 Versicherungsbestätigung natürliche und juristische Person (Dateigröße: 119 KB/-typ: pdf)
- Anlage 5 Versicherungsbestätigung Personenhandelsgesellschaft (Dateigröße: 150 KB/-typ: pdf)
- Merkblatt Maklerinnen und Makler (Dateigröße: 166 KB/-typ: pdf)
Stand: 20.06.2022
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