Archiv-Beitrag vom 23.04.2013"EU muss Kompetenzen an die regionale beziehungsweise lokale Ebene zurückgeben"
100. Plenarsitzung des Ausschusses der Regionen in Brüssel
EU-Parlamentspräsident Martin Schulz war Gast der 100. Plenarsitzung des Ausschusses der Regionen in Brüssel. „Seine Ausführungen zum Haushalt des Europäischen Parlaments und zum Verhältnis der verschiedenen staatlichen Ebene zueinander fanden bei den Ausschussmitgliedern ungeteilte Zustimmung“, berichtet Ausschussmitglied Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld. Besonders für die Aussage, die EU müsse Kompetenzen an die regionale beziehungsweise lokale Ebene zurückgeben, wenn sich dies als richtiger erwiesen habe oder wenn Subsidiarität oder demokratische Selbstverwaltung durch Regelungen aus Brüssel negativ beeinträchtigt würden, habe Schulz viel Beifall erhalten, so Mühlenfeld.
Der AdR beriet auch über die Dezentralisierung in der Europäischen Union und den Platz der lokalen Demokratie und Selbstverwaltung bei der Gestaltung und Umsetzung der EU-Politik. Ein Beispiel, das nicht in die Regelungskompetenz der EU falle, sei die Finanzpolitik der Kommunen, betont Dagmar Mühlenfeld. Wenn es darum gehe, Regionen und Kommunen vor den möglicherweise gravierenden finanziellen Auswirkungen riskanter Finanzgeschäfte zu bewahren, seien bestenfalls auf der Ebene der Mitgliedstaaten geeignete Instrumente und Strategien dagegen zu erarbeiten.
Ein Änderungsantrag von Mülheims Oberbürgermeisterin zur Stärkung von interkommunaler Zusammenarbeit fand Eingang in die Stellungnahme des Gremiums zur „Dezentralisierung in der Europäischen Union“. „Bevor wir aus Kostengründen Gemeinden zusammenlegen, müssen wir der grenzüberschreitenden lokalen und interkommunalen Zusammenarbeit Vorrang einräumen“, begründet Dagmar Mühlenfeld ihren Einspruch. Die Priorisierung über Landesgrenzen auch auf interkommunale Zusammenarbeit auszudehnen, komme dem Anspruch von Bürgernähe und der Stärkung der lokalen Demokratie in der EU entgegen, so die Mülheimer Oberbürgermeisterin.
Es sei mit Sorge zu beobachten, dass die EU-Kommission im Hinblick auf interkommunale Zusammenarbeit häufig Vorgaben mache, die über die Rechtsprechung des EUGH hinausgingen und die die gemeinsame Aufgabenerledigung durch kommunale Kooperationen erschwere.
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Stand: 23.04.2013
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