Familiengerichtliche Verfahren
Das Sozialamt ist bei folgenden familiengerichtlichen Verfahren beteiligt:
- Scheidungsverfahren, in denen minderjährige Kinder beteiligt sind
- Umgangsrechtsverfahren
- Anträge auf Übernahme von Vormundschaften
- Verfahren bei Gefährdung des Kindeswohls
Die Aufgaben des Sozialamtes bestehen hier aus:
- Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern
- Erstellung von Stellungnahmen für das Familiengericht
- Beteiligung an der Anhörung beim Familiengericht
Kontakt
Stand: 01.07.2024
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