Familiengerichtliche Verfahren II
Von Geburt bis zur Volljährigkeit werden junge Menschen außerdem durch das Sozialamt - Bereich Jugend - vor dem Familiengericht im Rahmen einer Beistandschaft, Vormundschaft, Ergänzungs- oder Verfahrenspflegschaft bei folgenden familiengerichtlichen Verfahren vertreten:
- Feststellung einer Vaterschaft
- Anfechtung einer Vaterschaft oder eines Vaterschaftsanerkenntnisses
- Feststellung und Festsetzung des Unterhaltsanspruchs der Minderjährigen
Bei der Vertretung vor dem Familiengericht werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Antragstellung vor dem Familiengericht
- Antragserwiderung
- Antragsabweisung
- Prozessvertretung vor dem Familiengericht durch die bestellten Prozessvertreter*innen des Sozialamtes - Bereich Jugend, die vor dem Familiengericht für das vertretene Kind auftreten.
Kontakt
Stand: 30.03.2023
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