Archiv-Beitrag vom 24.03.2017Fit für den Vorstand
Förderprogramm „Fit für den Vorstand“
Seit einigen Jahren haben etliche Sportvereine zunehmend Schwierigkeiten, Personen zu finden, die bereit sind sich ehrenamtlich zu engagieren und insbesondere ein Amt zu übernehmen. Diese Entwicklung resultiert nicht zuletzt daraus, dass die Anforderungen an Sportvereine und an die in ihnen Tätigen – etwa in bürokratischer Hinsicht – in den vergangenen Jahren extrem gestiegen sind.
Um die insgesamt rund 150 lokalen Sportvereine in Bezug auf diese Problematik künftig noch besser zu unterstützen, hat die gemeinsame Sportentwicklungsplanung vom Mülheimer Sportbund (MSB) und Mülheimer SportService (MSS) das Thema „Ehrenamt“ als ihr Schwerpunktthema für das Jahr 2017 festgelegt.
Für das Jahr 2017 wurde ein eigenständiger Fördertopf „Fit für den Vorstand“ aufgestellt. Mit diesem sollen Fort- und Weiterbildungen für Vorstandsmitglieder unterstützt werden.
Die Förderung bezieht sich auf Fort- und Weiterbildungen aus dem Sportsystem, wie zum Beispiel dem Sportbildungswerk oder Sportfachverbänden. Die Fortbildung kann aus dem Fond zur Hälfte, jedoch maximal mit 150,- Euro pro Person, bezuschusst werden.
Die Förderung „Fit für den Vorstand“ muss vom jeweiligen Verein beantragt werden.
Das Antragsformular finden Sie als PDF-Datei im Anhang.
Erleichterung der Vorstandsarbeit
Die für das Förderprogramm Verantwortlichen erhoffen sich von der Maßnahme, dass sich noch mehr Vorstände entsprechend qualifizieren. Oftmals stehen Vorstände vor Fragen aus den Themenfeldern Kassenprüfung, Vereinsrecht, Satzung, Steuern und vielem mehr. Hier kann eine entsprechende Weiterbildung helfen, um Fragen zu klären und einen Austausch mit anderen Vorständen zu ermöglichen. So wird auch die Vorstandsarbeit wieder ein klein wenig leichter.
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie hoch ist der Betrag der Förderung?
Jede beantrage Ausbildung beziehungsweise Fortbildung wird zur Hälfte bezuschusst, maximal jedoch mit 150,- Euro. - Welche Fortbildungen oder Weiterbildungen werden gefördert?
Ale Seminare und Workshops des offiziellen Sportsystems, nämlich von Sportfachverbänden auf Bundes-, Landes- oder Kreisebene, Fort- und Weiterbildungen des Landessportbundes oder des Sportbildungswerks, des Deutschen Olympischen Sportbundes oder einer seiner Untereinheiten. - Können mehrere Anträge pro Mitglied eingereicht werden?
Es können mehrere Anträge eingereicht werden, wenn zum Beispiel eine Fort- und Weiterbildung aus mehreren Stufen besteht. Insgesamt werden pro Person aber nur maximal 150,- Euro ausgezahlt. - Wie viele Anträge können pro Verein eingereicht werden?
Es gibt keine Obergrenze für die Vereine. Eingereicht werden können Anträge, bis der Fördertopf mit den bereit gestellten 5.000 Euro ausgeschöpft ist. - Bis wann können Anträge eingereicht werden?
Es gilt das Windhundprinzip: Eingereichte Anträge werden bewilligt, bis die gesamte Fördersumme verbraucht ist. Dabei spielt es keine Rolle, wann die Fortbildung stattfindet, es muss lediglich eine Anmeldung dafür erfolgt sein. - Wann wird das Geld an den Verein ausgezahlt?
Wenn Sie den Antrag eingereicht haben, erhalten Sie zunächst eine Förderzusage. Sobald Sie den Nachweis der Teilnahme erbringen, werden die Fördermittel angewiesen. Findet eine Maßnahme also zum Beispiel erst im Oktober 2017 statt, kann erst nach erfolgreicher Teilnahme der Betrag ausgezahlt werden.
Ansprechpersonen
Bei Fragen rund um das Thema ÜbungsleiterInnen können Sie sich an Nicole Nussbicker, Telefonnummer 0208 / 30850-40 vom Mülheimer Sportbund und Johannes Michels 0208 / 455-5203 vom Mülheimer SportService wenden.
Kontakt
Kontext
Stand: 28.03.2017
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