Archiv-Beitrag vom 20.03.2014Flächenerhebung zur Berechnung der Niederschlagswassergebühren

Archiv-Beitrag vom 20.03.2014Flächenerhebung zur Berechnung der Niederschlagswassergebühren

Stadt versendet Fragebögen – Mitwirkungspflicht der Grundstückseigentümer

Veranlagungsobjekt mit Nutzungsarten und versiegelten Flächen (z.T. projiziert)Grundstückseigentümer in Mülheim bekommen in diesen Tagen Post von der Stadt. Versendet wird ein Fragebogen zur Flächenerhebung im Zusammenhang mit der Berechnung der Niederschlagswassergebühr.

Aufgrund verschiedener rechtlicher Vorgaben werden die Abwassergebühren seit dem 1998 getrennt für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser berechnet und festgesetzt.

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten, überbauten oder befestigten Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar in das städtische Kanalnetz gelangt.

Vor fast 20 Jahren hat die erste stadtweite Erhebung der Flächendaten stattgefunden. Nachdem viele dieser Daten in der Vergangenheit lediglich fortgeschrieben worden sind, möchte das Umweltamt in diesem Jahr eine Neuerhebung vornehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Veranlagungsgrundlagen zu überprüfen.
Hierzu soll eine Selbstauskunft des Grundstückseigentümers eingeholt werden. Die Stadtverwaltung bittet die Grundstückseigentümer den versandten Fragebogen so präzise wie möglich auszufüllen und mit dem beigefügten Freiumschlag verbindlich bis zum 30. Juni 2014 zurückzusenden.

Alle weiteren wichtigen Informationen zur Befragung finden Sie im Beitrag zur Flächenerhebung Niederschlagswasser.

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Stand: 26.03.2014

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