Archiv-Beitrag vom 07.11.2016Flüchtlingsentwicklung: Stadt weiterhin vorbereitet!

Archiv-Beitrag vom 07.11.2016Flüchtlingsentwicklung: Stadt weiterhin vorbereitet!

„Vorbildhaftes Verhalten in Mülheim“ - keine neuen Zuweisungen bis zu Jahresende zu erwarten

Ulrich Ernst. Stadt Mülheim an der Ruhr Dezernat Bildung, Soziales, Jugend, Gesundheit, Sport und Kultur. Nach wie vor sind rund 60 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Diese Menschen kommen auch nach Deutschland und werden nach dem Berechnungsmodus des sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ (Bevölkerungszahl, Steueraufkommen) auf die Bundesländer verteilt. Die Bundesländer sind im Rahmen der Erstunterbringung für die Registrierung und sonstige Versorgung der Menschen zuständig und weisen sie im weiteren Verlauf den Städten zur Unterbringung und Versorgung auf kommunaler Ebene zu. Von den Menschen, die im Land Nordrhein-Westfalen (NRW) als Flüchtlinge ankommen, wird wiederum rund ein Prozent Mülheim an der Ruhr zugewiesen.
Die zuständige Bezirksregierung in Arnsberg attestierte der Stadt in diesem Zusammenhang ein „vorbildliches Verhalten“, freut sich Sozialdezernent Ulrich Ernst. Denn: In Summe wurden im bisherigen Verlauf des Jahres 2016 insgesamt rund 800 Asylbewerber und Flüchtlinge zugewiesen. Mit Hilfe der (beiderseitig eingehaltenen) Zielvereinbarung zwischen Stadt und Bezirksregierung hat Mülheim an der Ruhr die Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) zu 99,52% erfüllt. Nach Einschätzung der Bezirksregierung wird es mit diesem „Erfüllungsgrad“ in diesem Jahr daher voraussichtlich keine weiteren Regelzuweisungen mehr nach Mülheim geben.

Per 30. September 2016 sind in Mülheim an der Ruhr 2.317 Asylbewerber und Flüchtlinge in kommunaler Unterbringung. Zum letzten Berichtszeitpunkt, 31. Juli 2016, waren es 2.177, Ende 2015  2.215.
Diese vergleichsweise stabile Situation beruht im Wesentlichen auf eher geringeren Zuweisungen auf der einen Seite sowie Ausreisen und einige Übergänge in eigene Wohnungen auf der anderen Seite.

Ausgewertet nach Unterbringungsformen leben von den rund 2.320 Asylbewerbern und Flüchtlingen

  • 250 Personen (11%) in städtischen Unterkünften/ Wohnungen
  • 1.150 Personen (50%) in Wohnungen beziehungsweise größeren Wohneinheiten
  • 270 Personen (12%) in Gemeinschaftsunterkünften
  • 650 Personen (28%) in den beiden Flüchtlingsdörfern.

In der notwendigen Kurzfristigkeit und in der notwendigen Zahl von Unterbringungsplätzen konnte im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres die Anmietung von Wohnungen nur eine sehr untergeordnete Rolle spielen. Gleichwohl leben zum jetzigen Zeitpunkt immerhin noch 61% der Asylbewerber und Flüchtlinge in Wohnungen. „Und das ist auch gut so“, stellt Sozialdezernent Ernst fest“, denn diese Form der Unterbringung ist aus humanitärer und integrativer Sicht die Optimalste“.

Status der neu errichteten Flüchtlingsunterkünfte

Zentrales Element für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in 2016 war der Aufbau von Wohneinheiten.
Dabei handelt es sich um die Standorte:

Blötter Weg/Schumannstraße

  • 162 Plätze
  • In Betrieb seit September 2016

Klöttschen/Vereinstraße

  • 234 Plätze (geringe Reduzierung durch Einrichtung eines Großtagespflegenestes, vgl. DS-Nr. V 16/0401-01)
  • In Betrieb seit Oktober 2016

Oberheidstraße

  • 252 Plätze (Reduzierung gegenüber bis zu 420 Plätzen in der Beschlussfassung des Rates)
  • In Betrieb seit August 2016.

Bei diesen Wohneinheiten handelt es sich in der äußeren Form um die gleichen Holzhäuser wie im Flüchtlingsdorf Mintarder Straße. Im Innenausbau werden hier jedoch abgeschlossene Wohneinheiten mit Größen von 42 Quadratmetern (rechnerisch 4 Erwachsene, 1 Kind) und 66 Quadratmetern (rechnerisch 6 Erwachsene/ 2 Kinder) geschaffen.

„Dies zusammen genommen, kann aus unserer Sicht die Unterbringung 2016 durch die drei neuen Übergangsunterkünfte sichergestellt werden und damit auf den Bau neuer Standorte / Übergangsunterkünfte auf der Grundlage weiterhin vorläufig verzichtet werden“, erläutert Ulrich Ernst.

Zudem ermöglicht die aktuelle Unterbringungssituation, dass die Gemeinschaftsunterkünfte Wenderfeld und Priesters Hof vorübergehend außer Betrieb genommen werden können. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft Wenderfeld sind bereits überwiegend zum Standort Oberheidstraße umgezogen; die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft Priesters Hof werden ab Mitte November zum Standort Klöttschen umziehen. Die Infrastruktur (Einrichtung, Ausstattung) in diesen beiden Gemeinschaftsunterkünften wird zunächst weiter vorgehalten, so der Sozialdezernent.

Kontakt


Stand: 07.11.2016

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel