Archiv-Beitrag vom 23.12.2014Geflügeltransporte ab sofort beschränkt!
Wichtige Info für alle Enten-und Gänsehalter
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute eine Dringlichkeitsverordnung zur Beschränkung des Transportes von Geflügel erlassen. Hintergrund des Erlasses der Verordnung ist die drohende Verbreitung der Geflügelpest durch infizierte, aber klinisch unauffällige Enten und Gänse. Die Verordnung tritt am 23. Dezember 2014 in Kraft und gilt bundesweit bis zum 31. März 2015.
Ab dem 28. Dezember 2014 sind alle Enten- und Gänsehalter verpflichtet, ihre Tierbestände vor dem Transport auf das Vorliegen des aviären Influenzavirus (Geflügelpest) untersuchen zu lassen. Nur bei einem negativen Testergebnis dürfen die Tiere transportiert werden. Das bedeutet, dass ab dem 28. Dezember 2014 bei der Schlachtgeflügeluntersuchung darauf geachtet werden muss, dass ein entsprechendes Untersuchungsergebnis vorliegt. Gleiches gilt für einen Transport ins europäische und nicht-europäische Ausland.
Zum Zeitpunkt des Transportes darf die Probenahme nicht länger als sieben Tage zurückliegen. In der vergangenen Woche war der Geflügelpest-Erreger zunächst in einem Putenmastbetrieb und danach in einem Entenmastbetrieb in Niedersachsen nachgewiesen worden. Zwischen den beiden Betrieben bestand kein Kontakt. Experten gehen bisher davon aus, dass die Verbreitung des Erregers über Zugvögel erfolgte.
Die Dringlichkeitsverordnung (Geflügelverbringungsbeschränkungsverordnung - GeflVerbBeschränkV) ist als pdf-Datei zum Nachlesen beigefügt.
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Stand: 23.12.2014
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