Archiv-Beitrag vom 12.08.2015Gemeinsam mehr erreichen - Neue Chancen für arbeitslose Menschen in Mülheim!

Unterzeichnung einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung: Beschäftigungschancen für arbeitslose Menschen bei den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege steigern

Der Anteil der arbeitslosen Menschen in Mülheim an der Ruhr, die von der Grundsicherung betreut werden, liegt aktuell bei knapp 75 %. Im Jahresdurchschnitt 2014 waren über 6.500 Menschen arbeitslos gemeldet, knapp 3.200 waren langzeitarbeitslos. Oftmals profitiert vor allem dieser Personenkreis nicht von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt, so dass ihre Anzahl stagniert.

v. l. n. r.: Klaus Konietzka, Klaus-Jürgen Wolf, Jürgen Koch bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung am 11. August 2015

Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung am 11. August: v. l. n. r. Klaus Konietzka, Klaus-Jürgen Wolf, Jürgen Koch (Foto: Katja Hübner)

Doch in welchen Bereichen gibt es Chancen?

Freie Arbeitsstellen, die auch arbeitslosen Menschen gute Integrationsmöglichkeiten bieten, gibt es vor allem im gesundheitlichen und sozialen Bereich. Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Mülheim beschäftigen aktuell etwa 1.500 Menschen und engagieren sich seit Jahren dafür, auch vermeintlich benachteiligten Personengruppen den Weg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen.

Um dieses Thema verstärkt zusammen zu bringen und voran zu treiben, haben  die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mülheim, die Agentur für Arbeit Mülheim und die Sozialagentur Mülheim am Dienstag, 11. August 2015 eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

Ziele der Kooperationsvereinbarung

Ziel ist es, durch Vermittlung in freie Arbeits- und Ausbildungsstellen bei den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, Menschen nachhaltig in Arbeit zu integrieren. Dazu sollen die Vakanzen verstärkt dem Arbeitgeber-Service der Mülheimer Arbeitsagentur und der Jobservice GmbH sowie dem Mülheimer Ausbildungsservice gemeldet werden. Gleichzeitig sagen Arbeitsagentur und Sozialagentur eine umfangreiche Beratung unter anderem zu den Themen Fachkräftebedarf, Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote, Möglichkeiten im Rahmen innovativer Programmen (zum Beispiel assistierte Ausbildung, Teilzeitberufsausbildung) zu.

„Die Kooperationsvereinbarung ist ein erster Schritt, um Verbindlichkeiten zu schaffen und arbeitslosen Menschen weitere Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen“, erläutert Jürgen Koch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Oberhausen/Mülheim an der Ruhr. „Wir können so unseren gesetzlichen Auftrag Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen, und den sozialen Anspruch der Wohlfahrtsverbände, auch als Arbeitgeber, miteinander verbinden und stärken.“

Klaus Konietzka, Leiter der Sozialagentur Mülheim, bestärkt diesen Ansatz und fügt hinzu: „Uns ist es wichtig, für die langzeitarbeitslosen Menschen eine echte Perspektive zu schaffen. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege bieten sehr gut Beschäftigungsmöglichkeiten an, in denen wir unsere Kundinnen und Kunden auch ganz klar sehen. Die Meldung der freien Praktika sowie Arbeits- und Ausbildungsstellen ist ein wichtiger Schritt, um Transparenz zu schaffen, und diese freien Stellen auch den arbeitslosen Mülheimerinnen und Mülheimern zugänglich zu machen.“

Neben Jürgen Koch und Klaus Konietzka, unterzeichnete auch Klaus-Jürgen Wolf, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mülheim und Kreisgeschäftsführer des DRK-Kreisverbandes Mülheim an der Ruhr e. V. die Kooperationsvereinbarung.

„Die Wohlfahrtsverbände sind auch Arbeitgeber, die motivierte MitarbeiterInnen dringend benötigen. Seit Jahren engagieren wir uns, auch mit Unterstützung der eigenen verbandlichen Fachdienste, wie zum Beispiel der Beschäftigungsförderung, den Hilfen für Menschen mit Behinderung oder der Integration von Migranten, um benachteiligten Menschen eine berufliche Chance in der gemeinnützigen Gesundheits- und Sozialwirtschaft geben zu können. Diese Kooperationsvereinbarung rundet unser Portfolio nun ab. Wir erwarten uns von der Zusammenarbeit sehr viel und freuen uns auf die Synergien, die sich ergeben werden.“

Eintritt und Laufzeit

Die Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Akteuren tritt ab dem 11. August mit einer Laufzeit von zunächst zwölf Monaten in Kraft. Drei Monate vor dem Laufzeitende wird es eine gemeinsame Bewertung zur Umsetzung und zum Erfolg des Projektes geben. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um zwölf Monate, soweit keiner der Partner eine Beendigung der Kooperation mitteilt. Zudem soll die Kooperation mit begleitender Pressearbeit und der Darstellung von Erfolgsbeispielen flankiert werden.

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mülheim ist ein Zusammenschluss der anerkannten Spitzenverbände. Die AWO, die Diakonie, der Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Jüdische Gemeinde und die Caritas bündeln in der Arbeitsgemeinschaft der Verbände ihre Kompetenzen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.


Stand: 12.08.2015

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