Gewerbemeldungen (An-, Ab- und Ummeldungen)
Gewerbetreibende unterliegen der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.
Sie können die Unterlagen persönlich, per Post, per E-Mail oder per Fax einreichen.
- Per Post:
Ordnungsamt, Gewerbemeldestelle
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr - Per E-Mail:
gewerbe@muelheim-ruhr.de - Per Fax:
0208 / 455-58-3237 oder -3288 - Persönlich:
Die Gewerbeabteilung ist wieder für Vorsprachen geöffnet. Voraussetzung hierfür ist die vorherige Vereinbarung eines Termins. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre*n zuständige*n Sachbearbeiter*in.
Welche Tätigkeiten sind anzumelden?
Wenn Sie eine selbständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben ist dies der Stadt dies der Stadt wie folgt mitzuteilen (ausgenommen sind freie Berufe, Urproduktion, Prostitution und die Verwaltung des eigenen Vermögens).
Wann ist das Gewerbe umzumelden?
Sie müssen das Gewerbe bei Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit oder bei Änderung der Betriebsanschrift (innerhalb der Stadt Mülheim an der Ruhr) ummelden.
Wann ist das Gewerbe abzumelden?
Sie müssen Ihre Gewerbe bei Aufgabe der Tätigkeit abmelden, oder wenn die Betriebsadresse in einen anderen Meldebezirk verlegt wird.
Zuständige Sachbearbeiter:
A bis K: Raika Bröcker
L bis Z: Thomas Hoffmann

Unterlagen
Gewerbeanmeldung
- Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
- Kopie des Personalausweises oder des Passes mit der letzten Meldebescheinigung (bei auswärtigen Antragssteller*innen)
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (Freizügigkeitsbescheinigung)
- Bei juristischen Personen, die im Handelsregister eingetragen sind:
eine Kopie eines Handelsregisterauszuges
bei einer GmbH & Co. KG wird auch der Handelsregisterauszug der Komplementär GmbH benötigt - Bei ausländischen juristischen Personen:
Beglaubigte Übersetzung in deutsche Sprache - Bei Handwerker*innen oder handwerksähnlichen Betrieben:
Kopie der Handwerkskarte oder der Nebenrolleneintrag - ggf. Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Gewerbeummeldung
- Ausgefülltes und unterschriebenes Ummeldeformular
- Kopie des Personalausweises oder des Passes mit der letzten Meldebescheinigung (bei auswärtigen Antragssteller*innen)
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (Freizügigkeitsbescheinigung)
Gewerbeabmeldung
- Ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular
- Kopie des Personalausweises oder des Passes mit der letzten Meldebescheinigung (bei auswärtigen Antragssteller*innen)
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (Freizügigkeitsbescheinigung)

Formulare
Hier erhalten Sie Vordrucke zur Anmeldung eines Gewerbes, Abmeldung eines Gewerbes, Ummeldung eines Gewerbes sowie ein Beiblatt zur gesetzlichen Vertretung.

Gebühren
Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung
- a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:
26 Euro - b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften sind:
33 Euro - c) für jede*n weitere*n gesetzliche*n Vertreter*in bei juristischen Personen:
13 Euro - Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den*die Gewerbetreibende*n:
15 Euro
Gewerbeabmeldung
- kostenlos
Bei schriftlichen Gewerbemeldungen legen Sie bitte eine Ausweiskopie dazu.
Die Verwaltungsgebühr wird Ihnen in Rechnung gestellt.

Kontakt
Stand: 24.08.2022
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