Hilfe zur Erziehung
Der Soziale Dienst des Sozialamtes stellt die psychosoziale Grundversorgung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im Wohngebiet sicher.
Er ist Anlauf- und Informationsstelle und bietet Hilfen in vielfältigen Notlagen.
Die Personensorgeberechtigten können auf der Grundlage des Kindes- und Jugendhilfegesetzes Hilfen zur Erziehung beantragen. Es werden Hilfen innerhalb und außerhalb der Familien angeboten. In die Entscheidung über die Art der Hilfe werden alle Betroffenen mit einbezogen.
Hilfen zur Erziehung sind zum Beispiel:
- Erziehungsbeistandschaft
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in der Tagesgruppe
- Erziehung in einer Pflegefamilie
- Heimerziehung
- Betreutes Wohnen
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Hilfen für junge Volljährige
Hilfe für Jugendliche umfasst:
Hilfe, Beratung, Unterstützung, intensive Betreuung für einzelne Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in schwierigen Lebenssituationen wie beispielsweise Probleme mit Eltern, in der Schule, mit Drogen, Straffälligkeiten und vieles mehr.
Kontakt
Stand: 28.06.2024
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