Hilfe zur Erziehung

Hilfe zur Erziehung

Der Soziale Dienst des Sozialamtes stellt die psychosoziale Grundversorgung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien im Wohngebiet sicher.
Er ist Anlauf- und Informationsstelle und bietet Hilfen in vielfältigen Notlagen.

Foto zeigt junge Eltern beim Spaziergang im Park. Beide Eltern halten das Kind an den Händen, der Vater schiebt den Kinderwagen, Aufnahme von hinten.- MabelAmber auf Pixabay

Die Personensorgeberechtigten können auf der Grundlage des Kindes- und Jugendhilfegesetzes Hilfen zur Erziehung beantragen. Es werden Hilfen innerhalb und außerhalb der Familien angeboten. In die Entscheidung über die Art der Hilfe werden alle Betroffenen mit einbezogen.

Hilfen zur Erziehung sind zum Beispiel:

  • Erziehungsbeistandschaft
  • Sozialpädagogische Familienhilfe 
  • Erziehung in der Tagesgruppe
  • Erziehung in einer Pflegefamilie
  • Heimerziehung
  • Betreutes Wohnen
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Hilfen für junge Volljährige

Hilfe für Jugendliche umfasst:
Hilfe, Beratung, Unterstützung, intensive Betreuung für einzelne Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in schwierigen Lebenssituationen wie beispielsweise Probleme mit Eltern, in der Schule, mit Drogen, Straffälligkeiten und vieles mehr.

Kontakt


Stand: 12.09.2023

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