Archiv-Beitrag vom 22.09.2010"Ich habe alles im Griff": Tipps zur Vorsorgevollmacht
Broschüre mit wertvollen Informationen vorgestellt
Beim Amtsgericht Mülheim an der Ruhr werden derzeit rund 3.200 gesetzliche Betreuungen geführt. Dies müsste nicht sein, wenn die Betroffenen rechtzeitig Vorsorge - in Form einer sogenannten Vorsorgevollmacht - getroffen hätten.
In dieser Vollmacht bestimmt der Mensch selbst, und nicht ein Betreuungsrichter, was im Falle eines Falles geschehen soll; der Wille, die Wünsche können umgesetzt werden.
Die kommunale Betreuungsbehörde (Amtsgericht) sieht darin einen wesentlichen Bestandteil der persönlichen Lebensplanung und unterstrich jetzt gemeinsam mit dem Gesundheitsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr noch einmal deren Bedeutung. Eine Broschüre, die in Zusammenarbeit mit der Mülheimer Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelgenheiten entstanden ist, gibt darüber hinaus wichtige Tipps zur Vorsorgevollmacht.
Die demografische Entwicklung bringt es mit sich, dass der Anteil der Menschen, die nicht mehr ohne Betreuung leben können, stetig ansteigt. Da sich mit zunehmenden Alter auch das Risiko vergrößert, irgendwann nicht mehr vollständig entscheidungs- und handlungsfähig zu sein, sollte jeder Bürger, jede Bürgerin rechtzeitig Vorsorge treffen, raten die Fachleute.
"Wer soll bei Operationen entscheiden, wenn man selbst nicht dazu in der Lage ist? Wer organisiert ambulante Hilfen oder notfalls einen Platz im Pflegeheim?"
"Gerade bei Krankheitsfällen, wie beispielsweise bei einer Operation im Krankenhaus, ist eine Unterschrift unverzichtbar. Wenn man dann als Person nicht mehr selbst in der Lage ist zu unterschreiben, dann ist eine Vollmacht zur Vertretungsbefugnis erforderlich. Das gilt auch für Banken- oder Immobiliengeschäfte, also in Finanzfällen und für viele weitere Fälle ebenso," so Dr. Einhard Franke, Direktor des Amtgerichts. Hat eine Person keinen Bevollmächtigten, der im Falle eines Falles für ihn entscheidet, dann wird nämlich gesetzlich ein Betreuer vom Amtsgericht eingesetzt.
Für knapp 2% der Mülheimer Bevölkerung sind derzeit BetreuerInnen im Einsatz. Rund 800 Anträge auf Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung liegen pro Jahr den Behörden vor.
"Das ist dann immer ein Eingriff in die persönlichen Rechte des Menschen," erklärt Dr. Georg Ohde, Leiter des Gesundheitsamtes. "Und immer ein Riesenaufwand, wenn man auch für alltägliche Dinge gerichtlich klären muss, wie weiter vorzugehen ist," erklärt Ohde weiter. Dies sei ein aufwendiges formales Verfahren, das nicht sein müsse und zudem enorme Kosten verursache.
Für den Bürger sei somit sinnvoller, wenn eine Vertrauensperson seine wichtigen Angelegenheiten weiterführt.
Die Broschüre "Ich hab alles im Griff": Tipps zur Vorsorgevollmacht unterstützt den Bürger dabei und beantwortet darüber hinaus wichtige Fragen. Zudem liegt der Broschüre ein Flyer "Wir helfen BetreuerInnen" sowie ein Einleger mit Veranstaltungen für ehrenamtliche BetreuerInnen sowie Bevollmächtige bei, der stets akutalisiert wird.
Ansprechpartner vor Ort ist auch die Mülheimer Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten:
Amtsgericht Mülheim an der Ruhr
Betreuungsgericht
Georgstraße 13
45468 Mülheim an der Ruhr
esCor
AWO Hospiz- und Betreuungsverein e.V.
Georgstraße 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Evangelischer Betreuungsverein e.V.
Hagdorn 1a
45468 Mülheim an der Ruhr
Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V.
Althofstraße 8
45468 Mülheim an der Ruhr
Gesundheitsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr
Betreuungsstelle
Heinrich-Melzer-Straße 3
45468 Mülheim an der Ruhr
In allen genannten Stellen liegen die Broschüren und Flyer aus.
Kontakt
Stand: 05.09.2012
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