Ausbildungsvergütung
Jede Nachwuchskraft erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung
Vergütung im Überblick
Die Studierenden der Bachelorstudiengänge erhalten ab dem 1. März 2024 folgende monatliche Bruttobeträge:
1. Ausbildungsjahr | 1.578,26 Euro |
2. Ausbildungsjahr | 1.628,20 Euro |
3. Ausbildungsjahr | 1.674,02 Euro |
4. Ausbildungsjahr | 1.737,59 Euro |
Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen erhalten ab 1. März 2024 folgende monatliche Bruttobeträge:
1. Ausbildungsjahr | 1.218,26 Euro |
2. Ausbildungsjahr | 1.268,20 Euro |
3. Ausbildungsjahr | 1.314,02 Euro |
4. Ausbildungsjahr | 1.475,00 Euro |
Die Verwaltungswirt*innen (mittlerer Dienst) erhalten ab dem 1. März 2024 folgende monatliche Bruttobeträge:
1. Ausbildungsjahr | 1.349,78 Euro |
2. Ausbildungsjahr | 1.349,78 Euro |
Alle weiteren Auszubildenden erhalten ab dem 01.03.2024 folgende monatliche Bruttobeträge:
1. Ausbildungsjahr | 1.218,26 Euro |
2. Ausbildungsjahr | 1.268,20 Euro |
3. Ausbildungsjahr | 1.314,02 Euro |
Monatliche Bruttobeträge ab 1. März 2024 im Bereich der Praxisintegrierten Ausbildung zum*zur staatlich anerkannten Erzieher*in sowie der Notfallsanitäter*innen:
1. Ausbildungsjahr | 1.340,69 Euro |
2. Ausbildungsjahr | 1.402,07 Euro |
3. Ausbildungsjahr | 1.503,38 Euro |
Für die Tarifbeschäftigten wird im Dezember jedes Jahres eine Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") in Höhe von 90 Prozent der Ausbildungsvergütung gezahlt. Im Jahr des Ausbildungsbeginns erfolgt diesbezüglich eine anteilige Zahlung. Bei Ausbildungsbeginn zum 1. Juni 7/12, 1. August 5/12 und bei Ausbildungsbeginn zum 1. September 4/12.
Kontakt
Stand: 20.02.2024
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