Förderprogramm Ausbildung und Fortbildung

Förderprogramm Ausbildung und Fortbildung

Qualifizierte Übungsleitende und sichere Vorstände

Durch dieses Förderprogramm sollen noch mehr Übungsleiterinnen und Übungsleiter für die Umsetzung von Projekten - sowohl in der Vereinsarbeit als auch im Rahmen der Sportentwicklung in Mülheim an der Ruhr - qualifiziert werden.

1. Gefördert werden Weiterbildungen sowie Fortbildungen des Vorstandes.

2. Gefördert werden Ausbildungen und Weiterbildungen für Übungsleitende, Trainerinnen und Trainer.

Die Ausbildung beziehungsweise Fortbildung kann aus dem Fond zur Hälfte, jedoch maximal mit 150,- Euro pro Person, bezuschusst werden.

Die Förderung der Ehrenamtsausbildung muss von dem jeweiligen Verein beantragt werden. Den Antrag dazu finden Sie im Anhang.

Kinder testen das Training für unterschiedliche Sportarten, nahmen Anweisungen der Übungsleiter entgegen. Styrumer Sporttag 2013.

FAQs

  1. Wie hoch ist der Betrag der Förderung?
    Jede beantrage Ausbildung wird zur Hälfte bezuschusst, maximal jedoch mit 150,- Euro.
  2. Welche Ausbildungen/Fortbildungen werden gefördert?
    Die Förderung bezieht sich auf die Vorstufenqualifizierung bis hin zur höchsten Qualifikationsstufe im Lizenzsystem. Außerdem werden auch Fort- und Weiterbildungen des Vorstandes bezuschusst.
  3. Können mehrere Anträge pro Mitglied eingereicht werden?
    Es können mehrere Anträge eingereicht werden, wenn zum Beispiel eine Ausbildung aus mehreren Stufen besteht. (Beispiel ÜL C: Basis- und Aufbaumodul). Insgesamt werden pro Person aber nur maximal 150,- Euro ausgezahlt.
  4. Wie viele Anträge können pro Verein eingereicht werden?
    Es gibt keine Obergrenze für die Vereine. Eingereicht werden können Anträge, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist.
  5. Bis wann können Anträge eingereicht werden?
    Es gilt das Windhundprinzip: Eingereichte Anträge werden bewilligt, bis die gesamte Jahresfördersumme verbraucht ist.
  6. Wann wird das Geld an den Verein ausgezahlt?
    Sobald Sie den Nachweis der Teilnahme erbringen, werden die Fördermittel angewiesen. Findet eine Maßnahme also zum Beispiel erst im Oktober 2019 statt, kann erst nach erfolgreicher Teilnahme der Betrag ausgezahlt werden.
  7. Ausgenommen sind Verlängerungen der Lizenzen

Ansprechpersonen

Bei Fragen rund um das Thema Übungsleitende können Sie sich an Nicole Nussbicker, vom Mülheimer Sportbund (0208 / 30850-40) wenden.

Kontakt

Kontext


Stand: 02.08.2024

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