Systematisierte Jugendhilfeplanung in Mülheim an der Ruhr

Systematisierte Jugendhilfeplanung in Mülheim an der Ruhr

Schaubild der Systematisierten Jugendhilfeplanung in Mülheim an der Ruhr - Klar geht das Daniel KirstenArbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII

Nach § 78 SGB VIII sollen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe und die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind.  

Aktuell gibt es folgende arbeitsfeldspezifische Facharbeitsgemeinschaften:

  • AG Jugendarbeit 
  • AG Elementarbildung 
  • AG Hilfen zur Erziehung 
  • AG Jugendsozialarbeit 

Übergeordnet gibt es die AG Jugendhilfeplanung, welche in Vorberatung auf den Jugendhilfeausschuss die Abstimmung der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe beabsichtigt. 

In Mülheim an der Ruhr firmiert die organisatorische Ausgestaltung der Gremien nach § 78 sowie deren Zusammenwirken mit der operativen Ebene und dem Jugendhilfeausschuss (als Entscheidungsebene) seit Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss am 4. Juni 1993 unter dem Titel „systematisierte Jugendhilfeplanung“

Die Struktur unterstützt die Sicherung einer kontinuierlichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe und ermöglicht die Abstimmung von Angeboten mit dem Ziel einer bedarfsorientierten Vernetzung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen. Sie dient der Absprache, Planung und Durchführung von trägerübergreifenden Projekten. Zudem werden in dieser Struktur Stellungnahmen und Empfehlungen zur Kinder- und Jugendhilfe für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr erarbeitet.

Geschäftsordnung 

Erstmals wurde die Systematisierte Jugendhilfeplanung in Mülheim an der Ruhr inklusive der Geschäftsordnung im Jahr 1993 beschlossen. Die letzte Aktualisierung der Geschäftsordnung erfolgte am 10. Juni 2024 im Jugendhilfeausschuss. 

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Stand: 17.12.2024

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