Archiv-Beitrag vom 05.11.2013Jahresabschluss 2011
Der Entwurf des Doppelhaushaltes für die Jahre 2010 und 2011 wurde am 8. Juli 2010 eingebracht und am 7. Oktober 2010 vom Rat der Stadt verabschiedet. Nachdem der Haushalt der Jahre 2008 und 2009 (fiktiv) ausgeglichen geplant wurde, gelang es mit dem Haushaltsplan 2010/2011 nicht mehr, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Bereits durch die negativen Ergebnisse der Jahre 2008 und 2009 wurde die Ausgleichsrücklage aufgebraucht. Da laut dem beschlossenen Doppelhaushalt 2010/2011 darüber hinaus in den Jahren ab 2010 die Allgemeine Rücklage in einer Höhe eingesetzt werden musste, die über dem gesetzlichen Schwellenwert liegt, war mit dem Doppelhaushalt 2010/2011 ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) nach § 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufzustellen. Da jedoch im HSK der Haushaltsausgleich nicht bis zum letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung dargestellt werden konnte, hat die Bezirksregierung Düsseldorf durch Schreiben vom 18. März 2011 die Genehmigung der Haushaltssatzung und des HSK versagt.
Aus diesem Grunde durfte eine öffentliche Bekanntmachung nicht vorgenommen werden und für das gesamte Haushaltsjahr 2011 galten - wie bereits für das Jahr 2010 - die Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung im Sinne des § 82 GO (sogenanntes Nothaushaltsrecht). Der Lagebericht soll ein Bild über die Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Mülheim an der Ruhr vermitteln, einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse sowie Rechenschaft der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung geben, die Bilanzkennzahlen aufzeigen sowie auf Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt eingehen.
Der gesamte Bericht ist als PDF-Datei zum Herunterladen (siehe Anhang) beigefügt.
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Stand: 08.01.2016
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