Jugendgerichtshilfe für 14- bis 21-Jährige
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) und Jugendgerichtshilfe
Die Einleitung eines Strafverfahrens oder Ermittlungsverfahrens ist oft mit Unsicherheiten und Fragen verbunden:
- Ist noch etwas zu retten?
- Bin ich jetzt vorbestraft?
- Kann ich ohne Weiteres meinen Führerschein machen?
- Wie geht es weiter?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich?
- Sollte ich eine Rechtsanwältin einschalten?
Wir helfen dabei, die passenden Antworten darauf zu finden!
Informationen zur Jugendhilfe im Strafverfahren
Die JuHiS arbeitet auf der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Ziel ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen abzubauen und weiteren Straftaten entgegenzuwirken.
Unsere Aufgabe ist es, Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, während des gesamten Verfahrens zu beraten und zu betreuen.
Wir beraten nicht nur Jugendliche und Heranwachsende, sondern sind auch Ansprechpersonen für Eltern oder Betreuende.
Auch für strafunmündige Kinder können Eltern Unterstützung erfahren.
Wir arbeiten in Kooperation mit, aber unabhängig von, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Das Angebot der JuHiS ist freiwillig und kostenlos!
Neben diesen Leistungen bieten wir auch Schulen und anderen Einrichtungen Beratung, Information und Hilfe an.
Für weitere Informationen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung.
Hier gibt es Informationen zum Thema Jugendliche und Führerschein.
Kontakt
Kontext
Stand: 03.07.2024
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