Archiv-Beitrag vom 27.03.2017Kein Fracking durch Firma Wintershall in Mülheim
Ablehnung des Verlängerungsantrages durch Bezirksregierung
Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der Laufzeit für die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgas in dem Suchfeld “Ruhr“, welches auf Mülheimer Stadtgebiet liegt, abgelehnt.
Der Konzern hatte beantragt, die Laufzeit der bestehenden Erlaubnisse zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen um drei Jahre zu verlängern. Bei den Arbeiten zur Aufsuchung dieser Stoffe wäre die Fracking-Technologie zum Einsatz gekommen. Die Erteilung von hierzu erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnissen ist durch neue gesetzliche Regelungen im Bereich des Wasserrechtes auf Bundesebene seit dem 11. Februar 2017 zu untersagen.
Weiterhin ist nach dem am 8. Februar 2017 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen die Gewinnung von Erdgas mittels Einsatz von Fracking ausgeschlossen, da durch diese Technologie erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt zu besorgen sind und die hiermit verbundenen Risiken derzeit nicht abschätzbar sind.
Derzeit ist noch ein weiteres Antragsverfahren der Firma Minegas GmbH für das Suchfeld “Alstaden-Gas“ für die Verlängerung der Laufzeit einer solchen Erlaubnis bei der Bezirksregierung Arnsberg anhängig. Hiervon wären Teile des nördlichen Stadtgebietes in Styrum und Speldorf betroffen. Eine Entscheidung der Bezirksregierung hierzu steht noch aus.
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Stand: 28.03.2017
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