Beantragung von Jugendhilfe, Änderungsmitteilung und Kündigung
Jedes betreute Kind - auch aus umliegenden Kommunen - ist in der Servicestelle für Betreuungsangebote mit dem folgenden Formular schriftlich an- und abzumelden:
Die Jugendhilfeanträge werden unmittelbar bearbeitet, sobald von den Eltern oder der Kindertagespflegeperson alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Die Jugendhilfe wird rückwirkend maximal ab Antragsstellung bewilligt. Das Eingangsdatum der Anmeldung gilt als „Antragstellung“. Es kann schon vor Betreuungsbeginn das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular der Anmeldung an die Servicestelle für Betreuungsangebote gesandt werden (gerne per E-Mail) um zu gewährleisten, dass die Jugendhilfe ab Betreuungsbeginn bewilligt und auch rückwirkend ausgezahlt wird. Mit diesem Verfahren ist ebenso der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für die Kinder sichergestellt.
Änderungsmitteilungen und Kündigungen von Kindern sollten spätestens vier Wochen vor Veränderungen, Betreuungsende oder dem letzten Betreuungstag schriftlich mitgeteilt werden, um Rückforderungen von Jugendhilfe zu vermeiden.
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Kontakt
Stand: 12.02.2025
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