Gesundheitsvorsorge
In der Kindertagespflege ist die gesundheitliche Entwicklung der Kinder zu fördern.
Liegen gewichtige Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung vor, sind die Eltern frühzeitig zu informieren und geeignete Hilfen zu vermitteln. Bei fortbestehender Gefährdung ist das Jugendamt entsprechend § 8a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zu informieren (siehe auch den Beitrag: Kinderschutz).
In Räumen, die für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege bestimmt sind, ist das Rauchen nicht gestattet.
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Kontakt
Stand: 22.05.2023
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