Großtagespflege (GTP) in angemieteten Räumen: Kindertagespflegenest
Großtagespflegestellen (GTP) sind Kindertagespflegestellen, in denen sich zwei bis maximal drei Kindertagespflegepersonen (KTPP) mit gültiger Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII zusammenschließen können. Die Betreuung kann außerhalb des eigenen Haushalts in geeigneten anderen Räumen stattfinden. Es dürfen in der Regel insgesamt höchstens neun Betreuungsverträge abgeschlossen werden.
Jedes Kind ist verbindlich und pädagogisch einer Tagespflegeperson zuzuordnen.
Es sind die Informationen zur Gründung eines KTP Nestes zu beachten.
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Stand: 08.07.2024
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