Großtagespflege Eingewöhnung der Kinder
In Nordrhein-Westfalen ist die maximale Anzahl, der in der Großtagespflege (GTP) betreuten Kinder auch in der Eingewöhnungszeit auf neun Kinder beschränkt, auch wenn diese nicht immer vollzählig anwesend sind.
Der Abschluss von mehr als neun Verträgen, die den gleichen Zeitraum betreffen, ist unzulässig.
Die Eingewöhnung darf erst ab dem Tag beginnen, an dem der entsprechende Platz tatsächlich frei geworden ist.
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Stand: 22.05.2023
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