Großtagespflege: Mehrfachnutzung von angemieteten Räumen
Generell dürfen Räume der Großtagespflege außerhalb der Öffnungszeiten nur dann für andere Zwecke genutzt werden, wenn dafür eine Baugenehmigung erteilt wurde.
Gegebenenfalls bedarf es eines Bauantrages zur Erweiterung der Betriebszeiten. Im Einzelfall entscheidet das Bauordnungsamt, ob und welche Auflagen einzuhalten sind.
Bezüglich der genehmigungspflichtigen, erweiterten Nutzung angemieteter Räume der Großtagespflege ist das Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung/Stadtplanung zuständig sowie die Servicestelle für Betreuungsangebote schriftlich zu unterrichten.
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Stand: 22.05.2023
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