Großtagespflege: Räumlichkeiten (kindgerecht)
Kindgerechte Räume sollten über Tageslicht verfügen, hell und freundlich gestaltet sein, den Kindern genügend Bewegungsfreiheit bieten und von ihnen gefahrlos genutzt werden können. Das heißt, Tagespflegepersonen sollten über Räume verfügen, die sicher sind, in denen sich Kinder wohlfühlen, sie sich altersgemäß entwickeln und entsprechend individuell gefördert werden können. Rückzugsgelegenheiten und Schlafmöglichkeiten (zum Beispiel in Reisebetten) für die Tageskinder sowie altersgerechte Spielmöglichkeiten müssen allerdings vorhanden sein.
Der Sanitärbereich sollte den Kindern durch entsprechende Zusatzelemente eine möglichst eigenständige Nutzung ermöglichen. Werden Kinder unter drei Jahren betreut, muss der Pflegebereich entsprechend gestaltet sein (Wickeltisch).
In den Räumen, die für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege bestimmt sind, ist das Rauchen nicht gestattet (§ 12 Absatz 4 KiBiz).
Rechtsprechung
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Juli 2014 - OVG 6 S 26.14, juris, Rn. 5:
Der Begriff „kindgerechte Räumlichkeiten“ erfordert neben einem ausreichenden Raumangebot mit Rückzugsmöglichkeiten und Schlafgelegenheiten Platz für Spielmöglichkeiten, eine anregungsreiche Ausgestaltung, das Vorhandensein geeigneter Spiel- und Beschäftigungsmaterialien, gute hygienische Verhältnisse und die Einhaltung von unfallverhütenden Standards.
Die telefonische Erreichbarkeit ist unerlässlich.
Bei Beurteilung der Kindersicherheit der den Kindern zugänglichen Räume sind zum Beispiel zu beachten:
- Steckdosensicherungen, Herdsicherung
- Treppengitter, gegebenenfalls Ecken- oder Kantenschutz, gegebenenfalls Kippschutzsicherungen an Fenstern
- Keine giftigen Pflanzen in Reichweite der Kinder
- Aufbewahrung gefährlicher Gegenstände (wie Reinigungsmittel, Medikamente, Tabakwaren, Streichhölzer, Feuerzeuge, Alkohol, Nadeln, Messer, Scheren) außerhalb der Reichweite der Tageskinder
- Sicherung von Bücherwänden, Regalen, Fernsehern, Topfpflanzen gegen Umstürze
- Rasenmäher, Gartengeräte, Pflanzen- und Düngemittel für Tageskinder unzugänglich aufbewahren
- Absicherung von Gewässern, zum Beispiel Pool, Teich, Regentonne
- Außenspielgeräte möglichst mit GS-Zeichen (Zeichen für Produktsicherheit), gegebenenfalls fest mit dem Boden verbunden
- Rauchmelder-Pflicht
Informationen zur kindgerechten und sicheren Gestaltung der Räumlichkeiten und des Außengeländes sind auf den Seiten der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zum Download zu finden: „Kindertagespflege – damit es allen gut geht (Ratgeber für Tagespflegepersonen)“
Auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder e.V.“ ist eine Sicherheitscheckliste für die Räumlichkeiten in der Kindertagespflege zusammengestellt. Diese Sicherheitscheckliste bietet hilfreiche Hinweise, auf was bei den Räumlichkeit geachtet werden sollte.
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Kontakt
Stand: 20.03.2024
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