Großtagespflege: Vertretung / Springkraft
Fällt eine Betreuungsperson in der Großtagespflege aus, ist eine Vertretung dieser Kraft erforderlich. In der Großtagespflege mit drei Tagespflegepersonen ist die Vertretungssituation unkompliziert untereinander lösbar, wenn zum Beispiel jeder Tagespflegeperson drei Kinder zugeordnet sind.
Die Vertretung in Ausfallzeiten ist von Seiten des Kindertagespflegenestes durch eine eigene Vertretungskraft (Kindertagespflegeperson mit Pflegeerlaubnis), die den Kindern und Eltern bekannt ist, sicherzustellen. Schichtdienste von Kindertagespflegepersonen sind nicht gestattet, da die Beziehungskontinuität nicht gewährleistet ist.
Im Interesse des Kindeswohls sollten Kindertagespflegepersonen und Eltern, Urlaub und anderweitig absehbare Ausfallzeiten in der Betreuung frühzeitig miteinander abstimmen, um Anlässe zur Ersatzbetreuung gering zu halten.
Zurück zum A bis Z-Register.
Kontakt
Stand: 19.03.2024
[schließen]
Bookmarken bei