Kindertagespflege-Merkmale
- Hohe und verlässliche Bindungsbeziehung zwischen Kindern und Kindertagespflegeperson,
- besonders individuell mögliche Förderung,
- individualisierte Kommunikationsabläufe und Körpernähe,
- enge Erziehungspartnerschaft mit den Eltern,
- sowie eine hohe Bedarfsgerechtigkeit und zeitliche Flexibilität.
Studien belegen, dass gerade die emotionale Sicherheit, die individuelle Unterstützung und die Alltagsnähe wesentliche Merkmale der Kindertagespflege sind. Darüber hinaus soll sie der Eigenschaft der Familienähnlichkeit möglichst dadurch entsprechen, dass die Betreuung in einer für die Kinder überschaubaren Gruppe in immer gleicher Zusammensetzung erfolgt.
Die in der Regel selbständig tätige Kindertagespflegeperson gestaltet und organisiert den Rahmen ihrer Tätigkeit in jeder Hinsicht (Pausen-, Arbeitszeiten und mehr) eigenständig.
Bei der Anstellung von Kindertagespflegepersonen haben Arbeitgebende alle arbeitsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Auch die verbindliche, vertragliche und persönliche Zuordnung einer Kindertagespflegeperson zu einem bestimmten Kind liegt in der Verantwortung der Arbeitgebenden. Die Arbeitgeber*innen haben sicherzustellen, dass die persönliche Zuordnung über die gesamte Betreuungszeit eines Kindes zur selben Kindertagespflegeperson gegeben ist.
Bei einem Wechsel hat die Zuordnung Auswirkungen auf die Erstattung der Sozialversicherungen, daher ist den zuständigen Kolleg*innen unverzüglich eine aktuelle Kinderliste einzureichen. Ohne die verbindliche Zuordnung erfolgt keine anteilige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.
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Stand: 26.03.2024
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