Notfallkonzept/Gefährdungsbeurteilung in der Kindertagespflege
Mit einem Leitfaden möchten wir Kindertagespflegepersonen eine Orientierungshilfe zur individuellen Gestaltung ihres Notfallkonzeptes an die Hand geben.
Der Leitfaden beinhaltet folgende Themen:
- Vorbereitung auf den Notfall
- Richtig Handeln in der Notfallsituation
- Nachbereitung des Notfalls
Ein individuelles Notfallkonzept trägt dazu bei, in der Notfallsituation angemessen handeln zu können. Die wichtigste Voraussetzung für den Umgang mit Notfällen ist die Fähigkeit, in diesem Moment Ruhe zu bewahren. Ruhiges und überlegtes Verhalten gibt Sicherheit. Je sicherer verantwortliche Kindertagespflegepersonen in der Situation handeln, desto sicherer fühlen sich alle Beteiligten. Die Reflexion des Notfalls mit seinen Auswirkungen empfiehlt sich, um eine entsprechende Optimierung Ihrer Kindertagespflegestelle zu gewährleisten.
Der Leitfaden enthält folgende Anlagen:
- Musternotfallpläne für verschiedene Notfall-Situationen zur individuellen Bearbeitung
- Anlage 1: Ein Kind hat sich leicht verletzt. (Kein Praxisbesuch erforderlich.)
- Anlage 2: Ein Kind hat sich schwer verletzt. (Praxis- oder Krankenhausbesuch erforderlich)
- Anlage 3: Ich kann die Kinder aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterbetreuen. (Praxis- oder Krankenhausbesuch erforderlich)
- Anlage 4: Brandfall in den Räumlichkeiten der Kindertagespflege
- Anlage 5: Blanko-Notfallplan
- Anlage 6: Blanko-Notfallplan
Zur Erstellung eines individuellen Notfallkonzeptes kann der Leitfaden als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
In der Kindertagespflege unterstützt eine Gefährdungsbeurteilung, Risiken im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit selbstständig zu erkennen, zu bewerten und falls notwendig, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sind Unfall- und Sicherheitsrisiken sowohl in Bezug auf die zu betreuenden Kinder als auch auf die Kindertagespflegepersonen zu beurteilen.
Gefährdungsbeurteilungen sollen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft und falls notwendig, entsprechend angepasst werden. So ist es auch wichtig, nach einem Unfallgeschehen zu prüfen, ob die beschriebenen Maßnahmen noch wirksam und ausreichend sind. Der Arbeitskreis Kindertagespflege NRW hat einen Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die Kindertagespflege erstellt. Ein inhaltlicher Austausch mit anderen Kindertagespflegepersonen und/oder der Fachberatung Kindertagespflege empfiehlt sich.
Laden Sie hier den Leitfaden Gefährdungsbeurteilung Kindertagespflege sowie eine Muster-Gefährdungsbeurteilung am Beispiel „Fenster“ als PDF-Datei herunter.
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Stand: 17.05.2024
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